Rückverweise
Der Ehefrau des Fremden (als für das Familieneinkommen allein aufkommenden Person) muss im Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 NAG 2005 hinsichtlich aller von ihr ins Treffen geführten Unterhaltsmittel ein Rechtsanspruch zustehen (vgl. VwGH 6.7.2010, 2009/22/0296).