Rückverweise
Wird die Ehe mit einem/r österreichischen Staatsbürger/in, auf die in den von der Behörde zunächst bewilligten Aufenthaltstitelverfahren berufen wurde, mit Urteil eines Gerichtes als Scheinehe qualifiziert, liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Z 1 AVG für die Wiederaufnahme der Verfahren somit vor.