Rückverweise
Der Fremde hat wegen eines Schulbesuchs (eines Lehrgangs zur Nachholung eines Pflichtschulabschlusses) eine Beihilfe nach § 35 Abs. 1 AMSG zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen. Ein solcher Schulbesuch stellt keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 4 FLAG dar, wie sich das bereits aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Mai 2013, 2010/16/0152, ergibt.