Hat das Finanzamt nach § 262 Abs. 1 BAO die Pflicht zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, sieht die BAO als Rechtsmittel gegen eine Verletzung dieser Entscheidungspflicht durch Säumnis der Abgabenbehörde die Einrichtung einer Säumnisbeschwerde vor. Diese Säumnisbeschwerde entspricht dem Säumnisschutz gegen die Verletzung einer Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde erster Instanz vor Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, nämlich der Einrichtung des Devolutionsantrages nach § 311 BAO idF vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012.
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