Der Beurteilung, ob im Hinblick auf das beantragte Habilitationsfach eine hervorragende wissenschaftliche (oder künstlerische) Qualifikation des Habilitationswerbers nachgewiesen ist, sind die als Habilitationsschrift eingereichten schriftlichen (oder künstlerischen) Arbeiten - somit die mit dem Habilitationsantrag vorgelegten Arbeiten - zugrunde zu legen (vgl. VwGH 29.11.2011, 2010/10/0069; 31.3.2011, 2009/10/0028; 14.7.2011, 2009/10/0215).
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