Rückverweise
In Bezug auf die Behauptung der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung haben die für die Beurteilung nach Art. 3 MRK maßgeblichen Kriterien grundsätzlich auch in die Interessenabwägung nach Art. 8 MRK einzufließen (Hinweis E vom 13. September 2011, 2010/22/0003).