W227 2321138-1—BVwG Entscheidung
28. Oktober 2025
…Sachentscheidung und somit als Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zu qualifizieren (siehe VfGH 27.11.2006, B 1084/06, sowie VwGH 09.09.2015, Ra 2015/08/0076, m.w.N.). Die Angemessenheit der Verbesserungsfrist hängt von der Art des Mangels ab und beurteilt sich daher etwa bei Fehlen von Belegen danach, wie viel Zeit…