Rückverweise
Ein Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren und daher ist das gegenständliche Projekt maßgeblich. Grundsätzlich ist dabei der vom Bauwerber angegebene Verwendungszweck im Bauverfahren maßgeblich, weshalb eine allenfalls erteilte Baubewilligung immer nur für diesen im Bauansuchen angegebenen Verwendungszweck gilt (Hinweis E vom 30. Jänner 2014, 2011/05/0157, mwN).