Die Beurteilung, ob das Eintragungshindernis fehlender Unterscheidungskraft vorliegt, erfolgt anhand der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde.
…beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde (4 Ob 49/14f; Mytaxi II; 4 Ob 153/21k, Myflat mwN; RS0133787). Grundsätzlich wird in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Überprüfung des Eintragungshindernisses des Fehlens der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab angelegt; jede noch so geringe Unterscheidungskraft…
…der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde (4 Ob 49/14f, MyTaxi II ; 4 Ob 153/21k, myflat ; mwN; RS0133787). Grundsätzlich wird in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Überprüfung des Eintragungshindernisses des Fehlens der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab angelegt (4 Ob 96/19z…
…und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde (4 Ob 49/14f, My Taxi II ; 4 Ob 153/21k mwN, my flat ; RS0133787). 4. Unterscheidungskraft haben bei Wortmarken grundsätzlich nur frei erfundene, keiner Sprache angehörende Phantasiewörter (im engeren Sinn) oder Zeichen, die zwar dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, jedoch…
…anhand der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde (4 Ob 49/14f; Mytaxi II ; 4 Ob 153/21k, Myflat mwN; RS0133787). Grundsätzlich wird in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Überprüfung des Eintragungshindernisses des Fehlens der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab angelegt; jede noch so geringe Unterscheidungskraft…
…vom Gesamteindruck des Zeichens (RS0079038 [T11]); dabei ist das Zeichen zu den konkreten Waren und Dienstleistungen in Relation zu setzen, für die es angemeldet wurde (RS0133787). 2.1.5. Bei einem zusammengesetzten Zeichen, etwa einem Werbeslogan, ist insbesondere zu prüfen, ob er Bestandteile enthält, die einen gewissen Interpretationsaufwand erfordern und die über die…
…vom Gesamteindruck des Zeichens (RS0079038 [T11]); dabei ist das Zeichen zu den konkreten Waren und Dienstleistungen in Relation zu setzen, für die es angemeldet wurde (RS0133787). 2. Zum konkreten Zeichen: 2.1. Das Wort „EXPRESS“ beschreibt als Substantiv einen (Fern-)Schnellzug. Als Adjektiv bringt es zum Ausdruck, dass eine…
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