3Ob27/15i—OGH Entscheidung
18. März 2015
…Vorwurf fehlt aber offenbar die Grundlage: Ein solcher Mangel läge nämlich nur vor, wenn die mangelhafte Begründung die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung hinderte (RIS Justiz RS0121710), also wenn sie etwa gar nicht oder so unzureichend begründet wäre, dass sie sich nicht überprüfen ließe (RIS Justiz RS0007484), wovon hier jedoch keine Rede…