Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes.
…oder jedenfalls nicht zum angegebenen Thema existierende oberstgerichtliche Entscheidungen) durchsetzte, offenbar ohne fachliche Kontrolle (vgl aber § 9 Abs 1 RAO; RIS Justiz RS0120395) durch sogenannte „künstliche Intelligenz“ erstellte Vorbringen genügt dem Erfordernis, Nichtigkeitsgründe deutlich und bestimmt zu bezeichnen, also einen Nichtigkeit begründenden Sachverhalt auf einem dem…
…Angaben zu machen. Bereits fahrlässig unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen – unter den entsprechenden Publizitätsvoraussetzungen – Ehre und Ansehen des Standes (RIS-Justiz RS0120395; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek RAO 11 § 10 RAO Rz 30). [12] Davon ausgehend bringen die zitierten Feststellungen nicht nur objektiv einen…
…mit besonderer Vorsicht auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten; bereits fahrlässige unrichtige Formulierungen sind geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen (RIS Justiz RS0120395). Ausgehend von diesem Prüfungsmaßstab sowie unter Berücksichtigung der im Disziplinarerkenntnis zur Begründung wiedergegebenen Urteilsannahmen des Bezirksgerichts Innsbruck, wonach DI F***** den Vorstand der T…
…1 Z 9 lit a StPO), orientiert sich die Berufung nicht am Gesetz (§ 1 Abs 1 DSt; vgl RIS Justiz RS0120395, RS0056913, 24 Os 6/15k; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 DSt § 1 S 855 f). Auch der implizierten (§ …
…kein Aufforderungsschreiben des Gerichts erhalten, ein Vermögensbekenntnis samt Belegen zu dessen Bescheinigung vorzulegen (ES 1 und 7 f; vgl dazu RIS Justiz RS0036733, RS0120395). Indem der Berufungswerber unter Bezugnahme auf jeweils isoliert hervorgehobene beweiswürdigende Erwägungen des Disziplinarsenats wiederum bloß für sich günstigere Schlussfolgerungen im Tatsächlichen reklamiert, wird der geltend…
…ES 4, 10). Die Einschaltung in der Zeitschrift erfolgte somit ebenso fahrlässig wie die Versendung des Serienbriefs, was für disziplinäre Haftung ausreicht (RIS Justiz RS0120395). Im bisher erörterten Umfang war dem Rechtsmittel sohin kein Erfolg zuzuerkennen. Im Recht ist die Berufung wegen Nichtigkeit (dSn Z 10) jedoch mit den…
…Schuldsprüchen. Aus welchen Gründen derartige Feststellungen zur subjektiven Tatseite zu treffen gewesen wären, leitet der Berufungswerber eben nicht methodengerecht aus dem Gesetz ab (RIS Justiz RS0120395; vgl auch RS0056913; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 § 1 DSt, 855). Das weitere Vorbringen („analog § 281 Abs 1 Z …
…besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre oder Ansehen des Standes (RIS Justiz RS0120395). Dies gilt schon allein für die Androhung, bezüglich des „Treibens“ des Geldinstituts Anzeige zu erstatten. Hingegen kommt der Strafberufung im Ergebnis Berechtigung zu…
…9 Abs 1 RAO zulässigen Maßes in Schriftsätzen verletzt die Berufspflichten und beeinträchtigt überdies die Ehre und das Ansehen des Standes (vgl RIS Justiz RS0120395; 21 Ds 1/20i, 23 Ds 7/22i). [13] Unter Hinweis auf den Wortlaut und die genaue Fundstelle einzelner – auch…
…281 Rz 19) erkennbar von zumindest bedingtem Vorsatz des Berufungswerbers ausgegangen ist und im Übrigen Disziplinarvergehen auch fahrlässig begangen werden können (vgl RIS Justiz RS0120395, RS0056913; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 DSt § 1 S 855 f). Soweit die Rechtsrüge schließlich der Sache nach behauptet, Ehre und Ansehen…
…auch geeignet wäre, die Ehre oder das Ansehen des Standes zu beeinträchtigen (§ 1 Abs 1 zweiter Fall DSt; vgl dazu RIS Justiz RS0120395, RS0118449, RS0107050, RS0054958), legt die Rüge nicht dar. Im Pflegschaftsverfahren AZ 2 Ps 203/13f des Bezirksgerichts Salzburg (1.b.) liegt der…
… 9 RAO Rz 16; Grabenwarter/Pabel EMRK 7 , § 23 Rz 32; RIS-Justiz RS0072230; RS0117215); bereits Fahrlässigkeit schadet (RIS Justiz RS0120395). [9] Entgegen den Ausführungen des Rechtsmittelwerbers wird die Freiheit des Rechtsanwalts zur Meinungsäußerung nicht erst dann überschritten, wenn er in Rechtsmissbrauchsabsicht handelt oder wenn –…
…Abs 1 RAO zulässigen Maßes in Schriftsätzen verletzt daher die Berufspflichten und beeinträchtigt überdies die Ehre und das Ansehen des Standes (vgl RIS Justiz RS0120395). Unter Hinweis auf den Wortlaut der aus dem Spruch ersichtlichen – auch ohne Feststellungen zum konkreten Bedeutungsinhalt (vgl RIS Justiz RS0092437 [T4] und RS0092588) für…
…Zustimmung zur Umwidmung des Amtsmissbrauchs schuldig machen würden“ (ES 16). Im Übrigen ist die Frage der wissentlichen Tatbegehung ohne rechtliche Relevanz (RIS-Justiz RS0120395, vgl auch RS0056913; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 § 1 DSt, 855). Die weitere Kritik an der vom Disziplinarrat vertretenen Rechtsauffassung orientiert sich nicht an…
…9 Abs 1 RAO zulässigen Maßes in Schriftsätzen verletzt die Berufspflichten und beeinträchtigt überdies die Ehre und das Ansehen des Standes (vgl RIS Justiz RS0120395; 21 Ds 1/20i). [9] Unter Hinweis auf den Wortlaut einzelner – auch ohne Feststellungen zum konkreten Bedeutungsinhalt (vgl RIS Justiz RS0092588, RS0092437…
…40.000 Euro übersteigt. Nicht zielführend ist der Einwand, es fehle an Feststellungen zur subjektiven Tatseite. Disziplinarvergehen können auch fahrlässig begangen werden (vgl RIS Justiz RS0120395, RS0056913; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 DSt § 1 S 855 f; jüngst 24 Os 6/15k, 24 Os …
…§ 9 RAO ableitbaren Verpflichtung resultierende disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit „Wissentlichkeit, zumindest aber bedingten Vorsatz“ voraussetzen sollte (vgl RIS Justiz RS0055847 [T4], RS0055223 [T1], RS0120395). [9] Soweit die Berufung die rechtlichen Schlussfolgerungen des erkennenden Senats zur Anwendbarkeit der Bestimmungen des BTVG in diesem Zusammenhang unter dem Aspekt des § …
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