3R110/25d—OLG Linz Entscheidung
02. Oktober 2025
…emeritierter Rechtsanwalt ist der Beklagte gemäß § 28 ZPO berechtigt, sich selbst in sämtlichen zivilgerichtlichen Verfahren, auch solchen, in denen Anwaltszwang herrscht, zu vertreten (RS0119575, RS0035758). Diese Selbstvertretungsbefugnis hat allerdings nicht zur Folge, dass sämtliche Leistungen des Beklagten unter Anwendung des RATG nach dem Rechtsanwaltstarif zu entlohnen wären. Die Entlohnung…