Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt.
…G 412/2017 – ON 17) weiterhin, § 24 UWG sei verfassungswidrig. Damit zeigen sie keine erhebliche Rechtsfrage auf (vgl RIS Justiz RS0116943). § 24 UWG erlaubt im Lauterkeitsrecht die Bewilligung von Sicherungsverfügungen ohne Gefahrenbescheinigung und ohne besondere „Dringlichkeit“ oder „Eilbedürftigkeit“ (RIS Justiz…
…Abs 2 ABGB idF des Zinsenrechtsänderungsgesetzes BGBl I 2002/118 nicht geteilt. Auch damit zeigt sie keine erhebliche Rechtsfrage auf (RIS Justiz RS0116943). Mit dem Zinsenrechtsänderungsgesetz wurde die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl L 200 vom 8. 8…
…§ 212a BAO erlassen. Auch insoweit ist daher keine Rechtsfrage von der Bedeutung des § 502 Abs 1 ZPO angesprochen (RIS Justiz RS0116943). 3. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 510 Abs 3 ZPO).…
…erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers daher nicht. Es liegt daher insofern keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (vgl RIS-Justiz RS0116943). 2.) Dass allein das „Auftreten“ des Rechtsmittelwerbers im Verfahren keinen Antrag auf individuelle Zustellung bedeutete, wie wegen § 37 Abs 3…
…RIS-Justiz RS0044057; RS0054028; RS0042729; RS0044092; RS0102362; Adamovic/Funk, Österreichisches Verfassungsrecht3, 315). Damit liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS-Justiz RS0116943). Das insoweit unzulässige Rechtsmittel des Antragsgegners war daher zurückzuweisen.…
…die Zulässigkeit der Revision begründende Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zeigt die Klägerin somit nicht auf (RS0116943). [9] 2.3. Das von der Klägerin angeregte Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union würde voraussetzen, dass die Entscheidung von der Auslegung des Unionsrechts abhinge…
…RS0122865). Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). Das auch in dritter Instanz erstattete Vorbringen des Beklagten, der Tiroler Schischulvorbehalt sei wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie ungerechtfertigten Eingriffs in die Freiheit der…
…Gründen teilt der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken der Rechtsmittelwerber nicht, weshalb auch darin keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vorliegt (RIS Justiz RS0116943). Das hatte zur Zurückweisung des unzulässigen Rechtsmittels zu führen.…
…Es liegt auch keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943); das ist hier der Fall: Die Verpflichtete übersieht nämlich die Bestimmung des § 84 Abs 5 zweiter Satz EO, die hier in Ergänzung…
…vor dem Europäischen Gerichtshof) zu folgen. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Revisionswerbers nicht teilt, liegt auch keine erhebliche Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943). 5.1 Die Klägerin stützt ihr Begehren auf Ersatz des Schockschadens, der ihrer Behauptung nach durch den Anblick des obduzierten Leichnams ausgelöst wurde, auch auf die…
…Antragsteller in seinem Rechtsmittel nicht an . [8] 3. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken des Antragstellers sind nicht berechtigt , sodass auch insoweit keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt ( RS0116943 ). Dem einfachen Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich insofern zu, als er in seinen rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen frei ist (RS0053889), sofern keine unsachliche Ungleichbehandlung vorliegt…
…WEG nicht. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943); auch dann nicht, wenn dieser zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmung noch nicht ausdrücklich Stellung genommen hat (RIS Justiz RS0122865). Es bedarf dabei auch keiner Begründung…
…nicht, als nicht korrekturbedürftig. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, so liegt keine seine Anrufung rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS-Justiz RS0116943). Da es der Revision somit nicht gelingt, eine Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO darzustellen, war sie zurückzuweisen.…
…außerordentlichen Revisionsrekurs nicht veranlasst, dessen verfassungsrechtliche Bedenken zu teilen. Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG liegt nicht vor (RIS Justiz RS0116943). Da die Parteien nicht berechtigt sind, einen Antrag auf Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens durch das Gericht zu stellen, war der diesbezügliche Antrag des Antragsgegners zurückzuweisen (RIS…
…die Übergangsfristen seien zu kurz und somit sachlich nicht gerechtfertigt, keine erhebliche Rechtsfrage vor, weil der Oberste Gerichtshof diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt (RIS Justiz RS0116943; RS0122865). Die Rechtsmittelwerber können diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführungen des Rekursgerichts verwiesen werden. Dieses hat zusammengefasst ausgesagt, das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I …
…Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (10 ObS 2/05z mwN; RIS Justiz RS0116943). Der Oberste Gerichtshof hat zuletzt zu 10 ObS 92/04h im Zusammenhang mit der mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz, BGBl I 2004/142, außer Kraft gesetzten Bestimmung…
…Z 4 MRG nicht. Auch insoweit liegt dazu keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO vor (RIS Justiz RS0116943). Der Verfassungsgerichtshof hat bereits aus Anlass der Anfechtung des MG von Landesseite ausgesprochen, dass (unter anderem) durch die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen weder der Gleichheitsgrundsatz noch der…
…die Übergangsfristen seien zu kurz und somit sachlich nicht gerechtfertigt, keine erhebliche Rechtsfrage vor, weil der Oberste Gerichtshof diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt (RIS Justiz RS0116943; RS0122865). Die Rechtsmittelwerber können diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführungen des Rekursgerichts verwiesen werden. Dieses hat zusammengefasst ausgesagt, das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010…
…führt demgemäß auch keine inhaltlichen Argumente dagegen ins Treffen. Sie zeigt damit weder eine Verfassungswidrigkeit (RS0053889 [T12]) noch die Zulässigkeit der Revision auf (vgl RS0053638; RS0116943). [9] 3. Insgesamt macht die Klägerin somit keine Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO geltend, weshalb die außerordentliche…
…auch eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS-Justiz RS0116943; 10 ObS 3/08a mwN). Hier beruft sich der Kläger weiterhin ausschließlich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des § 112 Abs 2 NVG idF 12. NVG…
…nicht zu teilen, weshalb auch insofern keine im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vorliegt (vgl RIS Justiz RS0116943). Das hatte zur Zurückweisung des außerordentlichen Rechtsmittels der Antragsgegnerin zu führen.…
…nicht teilt, liegt in deren Darstellung keine die Zulässigkeit der Revision begründende Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO (vgl RS0116943). [17] 3.1. Die außerordentliche Revision will eine Rechtsfrage der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO aus unionsrechtlichen Bedenken gegen die nach…
…für maßgeblich erklärt. Eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RS0116943). [13] 4. Mangels Geltendmachung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision somit zurückzuweisen.…
…einer Revision verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, begründen aber keine erhebliche Rechtsfrage, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). 5. Zusammenfassend bringt die beklagte Partei somit keine Rechtsfragen der in § 502 Abs 1 ZPO geforderten Qualität zur Darstellung, sodass die…
…von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RS0116943).…
… Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn dieser die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers wie hier nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). 3.2. Der Verfassungsgerichtshof judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass der Landesgesetzgeber nur solche zivilrechtlichen Bestimmungen erlassen darf, die in einem unerlässlichen Zusammenhang mit anderen Bestimmungen…
…von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RS0116943). [13] 4. Mangels Geltendmachung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision somit zurückzuweisen.…
…verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 16 Abs 2 WEG 2002 somit nicht teilt, kann auch dieser Aspekt die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht begründen (RS0116943). [12] 6. Damit war der Revisionsrekurs zurückzuweisen. [13] 7. Die Revisionsrekursbeantwortung war den Antragsgegnern nicht freigestellt und ist deshalb nicht zu honorieren (vgl…
…keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers wegen klarer Gesetzeslage nicht teilt (RIS-Justiz RS0116943). Das ist hier der Fall: 2. Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass die betroffenen Autobahnabschnitte überdurchschnittlich kostenintensiv sind, weil sie im überwiegenden Ausmaß im Gebirgsbereich liegen…
…Übrigen nicht offen. Eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RS0116943). [7] 3. Der Anregung der Klägerin auf Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH hat bereits das Berufungsgericht entgegnet, dass die Klägerin keine unionsrechtliche Regelung nannte, die…
…gegen § 16 Abs 7 MRG nicht, weshalb dazu keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vorliegt (RIS Justiz RS0116943): 2.1 Dem einfachen Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich insofern zu, als er in seinen rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen frei ist (5 Ob …
…nicht veranlasst. Da eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage nicht vorliegt, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943), war die Revision zurückzuweisen.…
…ZPO). 3. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943); auch dann nicht, wenn dieser zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmung noch nicht ausdrücklich Stellung genommen hat (RIS Justiz RS0122865). 4. Eine Prozesspartei hat nach ständiger…
…liegt eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). Der Oberste Gerichtshof hat in der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung 2 Ob 30/90 = ZVR 1991/44 unter Bedachtnahme auf die Gesetzesmaterialien (AB 295 BlgNR…
…5. Da der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, liegt auch insofern keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RS0116943; RS0122865). Der außerordentliche Revisionsrekurs der Zweitantragstellerin war daher zurückzuweisen.…
…die von den Revisionsrekurswerbern geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt, liegt auch keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG vor (RIS-Justiz RS0116943), sodass der Revisionsrekurs spruchgemäß zurückzuweisen war.…
…insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (10 ObS 34/05f mwN; 7 Ob 248/05d; RIS-Justiz RS0116943). Mangels erheblicher, für die Entscheidung des Verfahrens relevanter Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision daher zurückzuweisen.…
…von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt ( RS0116943 ). [11] 4. Bei der Frist des § 3 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist ( RS0132835…
…die verfassungsrechtlichen Bedenken der Antragstellerin nicht zu teilen, weshalb auch dazu keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vorliegt (RIS-Justiz RS0116943). Dem einfachen Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich insofern zu, als er in seinen rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen frei ist (5 Ob 50/10d…
…von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RS0116943). [5] 4. Da die außerordentliche Revision keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzeigt, ist sie zurückzuweisen.…
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