Im Konkurseröffnungsverfahren ist der Rekurs zweiseitig. Hat das Rekursgericht zwar die Rekursbeantwortung zurückgewiesen, das Vorbringen jedoch berücksichtigt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verneinen.
…hier ist der Revisionsrekurs daher mangels Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen. [14] 5. Im Insolvenzverfahren ist das Rechtsmittelverfahren grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RS0116129 [T3]). Es besteht auch keine Veranlassung, ausnahmsweise aus Gründen der „Waffengleichheit“ die Möglichkeit einer Revisionsrekursbeantwortung einzuräumen, zumal die Schuldnerin ihren rechtlichen Standpunkt bereits…
…des Erstgerichts wiederherzustellen. 4. Die Revisionsrekursbeantwortung der Schuldnerin war hier zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einseitig (RIS-Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 6/18t ua).…
…in Insolvenzsachen ist nach ständiger Rechtsprechung – mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens sowie im Gesetz genannter Sonderfälle – einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RS0116129 [T3]). Es besteht hier auch keine Veranlassung, ausnahmsweise aus Gründen der „Waffengleichheit“ die Möglichkeit einer Revisionsrekursbeantwortung einzuräumen (vgl RS0118686), zumal die Antragstellerin ihren…
…ständigen Rechtsprechung mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens (vgl dazu 8 Ob 282/01f) grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129 mwN). Für das konkrete Rechtsmittelverfahren enthält die IO keine Anordnung, die die Anwendbarkeit des § 521a ZPO iSd § 260 Abs 4…
…Rechtsmittelwerber und -gegner (RIS Justiz RS0074920), etwa im Außerstreitverfahren über die Bestellung des Heiratsguts (JBl 2003, 57), im Konkurseröffnungsverfahren (JBl 2002, 737; RIS Justiz RS0116129) oder im Verfahren über den Auftrag zum Erlag einer aktorischen Kaution (Rkv 1/01; vgl RIS Justiz RS0115999), lassen sich nicht ohne weiteres auf das…
…wiederherzustellen. 6. Die Revisionsrekursbeantwortung des Schuldners war hier zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens – grundsätzlich – einseitig (RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w, 8 Ob 6/18t).…
…jenem nach § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS-Justiz RS0116129). Dies gilt auch im Abschöpfungsverfahren (8 Ob 136/12a; 8 Ob 145/15d; 8 Ob 1/17f; 8 …
…jenem nach § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129). Dies gilt auch im Abschöpfungsverfahren (8 Ob 136/12a; 8 Ob 145/15d; 8 Ob 1/17f; 8 …
…nach ständiger Rechtsprechung mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens (dazu 8 Ob 282/01f) grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129). 2. Das Abschöpfungsverfahren wurde vor dem 30. 6. 2010 eröffnet. Abgesehen von den Ausnahmen nach § 273 Abs 8 IO gelangen…
…wiederherzustellen. 4. Die Revisionsrekursbeantwortung des Schuldners war hier zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist – mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens – grundsätzlich einseitig (RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w, 8 Ob 6/18t).…
…ist nach ständiger Rechtsprechung - mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens (dazu 8 Ob 282/01f) - grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS-Justiz RS0116129; 8 Ob 145/15d, 8 Ob 1/17f ua). 2. Das Abschöpfungsverfahren wurde vor dem 30. Juni 2010 eröffnet. Abgesehen…
…des Erstgerichts wiederherzustellen. 4. Die Revisionsrekursbeantwortung der Schuldnerin war hier zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einseitig (RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w, 8 Ob 6/18t).…
…genannter Sonderfälle (zB § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO) – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RS0116129 [T2]). Es besteht hier auch keine Veranlassung, ausnahmsweise aus Gründen der „Waffengleichheit“ die Möglichkeit einer Rekursbeantwortung einzuräumen (vgl RS0118686), zumal der Schuldner seinen…
…des Erstgerichts wiederherzustellen. 4. Die Revisionsrekursbeantwortung des Schuldners war hier zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einseitig (RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w, 8 Ob 6/18t).…
…ständiger Rechtsprechung – mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens sowie im Gesetz genannter Sonderfälle – einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS-Justiz RS0116129 [T2]). Es bestand hier auch keine Veranlassung, der Schuldnerin ausnahmsweise aus Gründen der „Waffengleichheit“ die Möglichkeit einer Revisionsrekursbeantwortung einzuräumen, hat sie doch ihren…
… Ob 167/02h). Dem Revisionsrekurs ist ein Erfolg zu versagen. Nach ständiger Rechtsprechung ist das insolvenzrechtliche Rechtsmittelverfahren ausgenommen das Konkurseröffnungsverfahren einseitig (RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 129/98y). Ob hier in Anbetracht der Besonderheit des Verfahrens ein Bedürfnis und Erfordernis bestehen könnte, dem Rechtsmittelgegner die Möglichkeit der…
…er abzuweisen war. 5. Die Revisionsrekursbeantwortung des Schuldners war hier zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einseitig (RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w, 8 Ob 6/18t).…
…Abs 4 IO ist das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen – mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens und der im Gesetz genannten Sonderfälle – grundsätzlich einseitig (RIS Justiz RS0116129 [T2]). Dies gilt auch für den Beschluss, mit dem ein Abschöpfungsverfahren nach § 211 IO eingestellt wird (8 Ob 83/19t). Auch…
…gegen dessen Beschluss aus formellen Gründen ohne meritorische Prüfung zurückgewiesen wurde ( RS0044117 ; RS0044215 [T8]; vgl RS0044263 [T1]). [9] 2.2. Im Konkurseröffnungsverfahren ist der Rekurs zweiseitig ( RS0116129 [T1]). [10] 3.1. Nach § 257 Abs 2 IO treten dann, wenn neben der öffentlichen Bekanntmachung eine besondere Zustellung vorgeschrieben ist, die Folgen…
…können, ist verfehlt. Wie der erkennende Senat bereits mehrmals ausgesprochen hat, ist im Konkurs das Rekursverfahren mit Ausnahme des Konkurseröffnungsverfahren ein einseitiges Verfahren (RIS Justiz RS0116129; zuletzt 8 Ob 120/03k). Zudem kommt es auf das Vorbringen der Gabriele M***** über die arglistige Vereitelung ihrer Ansprüche gegen den Schuldner gar nicht…
…Gemeinschuldner durch die Entscheidung die Verfügungsfähigkeit über sein Vermögen verliere]; sonst ist im Konkursverfahren das Rekursverfahren einseitig [8 Ob 199/02a]; RIS Justiz RS0116129) oder im Verfahren über den Auftrag zum Erlag einer aktorischen Kaution (in einem Verfahren nach dem 3. RückstellungsG; Rkv 1/01). In der…
…Rechtsprechung – mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens (dazu 8 Ob 282/01f) – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129). 3. Auch im Konkursverfahren ist jeder zum Rekurs befugt, der in seinen Rechten beeinträchtigt wird (vgl RIS Justiz RS0065135 mwN), also durch die Entscheidung…
…genannter Sonderfälle (zB § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO) – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RS0116129 [T2]). Es besteht hier auch keine Veranlassung, ausnahmsweise aus Gründen der „Waffengleichheit“ die Möglichkeit einer Revisionsrekursbeantwortung einzuräumen (vgl RS0118686), zumal die Rekurswerber ihren…
…Ausnahme des Eröffnungsverfahrens – grundsätzlich einseitig. Das rechtliche Gehör des Schuldners wurde dadurch, dass er keine Rekursbeantwortung erstatten konnte, hier nicht verletzt (vgl RIS Justiz RS0116129; 8 Ob 5/18w, 8 Ob 6/18t). 2. Im Übrigen erachtet der Senat die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichts für…
…nach § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129). Dies gilt auch im Abschöpfungsverfahren (8 Ob 136/12a; 8 Ob 145/15d; 8 Ob 1/17f; 8 …
…bis jedes Sparguthaben zurückbezahlt oder rechtswirksam hinterlegt sei. Ein solches Ergebnis stünde der vom Gesetzgeber intendierten zügigen Verfahrensführung von Insolvenzeröffnungssachen entgegen. In den – zulässigen (RS0116129) – Revisionsrekursbeantwortungen wird das Vorliegen von Konkursgründen bestritten und beanstandet, dass sich die Vorinstanzen mit diesen nicht auseinandergesetzt hätten. Zur Anwendbarkeit des § 82…
…auch teilweise berechtigt. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor. Gemäß § 176 Abs 4 KO ist das Verfahren hier einseitig (vgl RIS Justiz RS0116129). Ebenso versagt der Hinweis der Rechtsmittelwerberin auf die Judikatur des Obersten Gerichtshofs, wonach neues Vorbringen dann unstatthaft ist, wenn eine Tagsatzung für die Erstattung eines…
…Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens (dazu 8 Ob 282/01f) grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129).…
…Sonderfälle (zB § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO) – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS Justiz RS0116129 [T2]). Zwar greift die Nachtragsverteilung in die zivilrechtliche Position des (ehemaligen) Schuldners ein, sodass ihm jedenfalls bei Einleitung des Verfahrens rechtliches Gehör zu verschaffen ist…
…zB § 125 Abs 2 Satz 5 und 6 IO) – grundsätzlich einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS-Justiz RS0116129 [T2]). Es besteht hier auch keine Veranlassung, ausnahmsweise aus Gründen der „Waffengleichheit“ die Möglichkeit einer Rekursbeantwortung einzuräumen (vgl RIS Justiz RS0118686), zumal beide…
…war daher nicht Folge zu geben. 5. Die Revisionsrekursbeantwortung des Schuldners war zurückzuweisen. Das Rechtsmittelverfahren in Insolvenzsachen ist mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens grundsätzlich einseitig (RS0116129). Der Schuldner hat seinen Rechtsstandpunkt bereits im Rekursverfahren umfassend dargelegt (vgl 8 Ob 19/18d).…
…ihr rechtliches Interesse daran evident, ob bestimmte Vermögensstücke einer Nachtragsverteilung zu unterziehen sind. Für das Konkurseröffnungsverfahren hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (RIS-Justiz RS0116129; RZ 2002/15), dass die Anwendbarkeit des Art 6 EMRK zu bejahen ist, weshalb dem Rechtsmittelgegner eine Möglichkeit zur allfälligen Widerlegung von Rechtsmittelgründen zu bieten…
…Im Insolvenzverfahren ist das Rekursverfahren - mit Ausnahme des Eröffnungsverfahrens sowie der im Gesetz genannten Sonderfälle - einseitig (§ 260 Abs 4 IO; RIS-Justiz RS0116129 [T2]; OGH 8 Ob 146/19g; 8 Ob 26/21p; 8 Ob 9/22i; 8 Ob 104/23m). 2. Einer der im Gesetz…
…EGMR-Urteiles offenließ). Für das Konkurseröffnungsverfahren hat der OGH zu 8 Ob 282/01f und 8 Ob 232/01b das Rekursverfahren nunmehr als zweiseitig erkannt (RS0116129). Darin hat der OGH unter Hinweis auf das schon oben genannte EGMR-Erkenntnis (ÖJZ 2001/01f) ausgeführt, dass der Gesetzgeber in der Folge das Verfahren…
…7/52 ist als überholt anzusehen. Dem Revisionsrekurs ist daher nicht Folge zu geben. Da das Rechtsmittelverfahren im Konkurs mit wenigen Ausnahmen (v.a. RIS Justiz RS0116129) einseitig ist, ist die Revisionsrekursbeantwortung der Bank zurückzuweisen.…
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