Üble Nachrede durch Medienberichterstattung: Entschädigung und Urteilsveröffentlichung gegen B* GmbH—OLG Wien Entscheidung
18Bs89/25g25. September 2025
…267). Der Wahrheitsbeweis ist daher nur dann erbracht, wenn sich die Behauptung in ihrem wesentlichen Inhalt, also im Kern, als richtig erweist (RIS-Justiz RS0079693, RS0115694) bzw wenn sie lediglich in unwesentlichen Einzelheiten falsch ist (s Rami , aaO StGB § 111 Rz 28/1 und 29 mit zahlreichen Nachweisen…