Mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus (so schon 10 ObS 184/92, 10 ObS 92/92, 10 ObS 219/92, 10 ObS 286/92, 10 ObS 31/96, 10 ObS 129/98p).
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