Der Oberste Gerichtshof ist etwa dann nicht an eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO gebunden, wenn das Berufungsgericht eine offenbare Unterbewertung aussprach.
…RS0042385 ; RS0042410 ; RS0042515 ), es sei denn das Berufungsgericht hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt, eine offenkundige Fehlbewertung vorgenommen oder eine Bewertung hätte überhaupt unterbleiben müssen ( RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]; RS0042410 [T28]). [10] 1.2. Das Berufungsgericht ist an die Bewertung des Klägers nach § 56 Abs 2 JN nicht gebunden ( RS0043252…
…Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042410 [T28], RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). Hier liegt keine dieser vom Obersten Gerichtshof anerkannten Ausnahmen von dessen Bindung an den Bewertungsausspruch des Rekursgerichts vor. 4. Der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteigt…
…Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042410 [T28], RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). Hier liegt keine dieser vom Obersten Gerichtshof anerkannten Ausnahmen von dessen Bindung an den Bewertungsausspruch des Rekursgerichts vor. Der Entscheidungsgegenstand übersteigt demnach 10.000 …
…nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (5 Ob 150/08g; 5 Ob 212/08z; RIS Justiz RS0042450; RS0109332; RS0042410; RS0042437; RS0042515; RS0042385). Ein in § 58 Abs 1 JN genannter Anspruch war hier nicht zu beurteilen und es greifen…
…oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (5 Ob 150/08g; 5 Ob 212/08z; RIS Justiz RS0042450; RS0109332; RS0042410; RS0042437; RS0042515; RS0042385). 4. Dass es sich beim Begehren nach Durchführung von Erhaltungsarbeiten nicht um ein Geldleistungsbegehren handelt und daher eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands…
…wurden, eine offenkundige Unter- oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (5 Ob 150/08g; RIS Justiz RS0042450; RS0109332; RS0042410; RS0042437; RS0042515; RS0042385). 4. Wird gegen eine Entscheidung, die nur mit Zulassungsvorstellung angefochten werden kann, ein ordentlicher oder ein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben, so…
…wurden, eine offenkundige Unter- oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (5 Ob 150/08g; RIS Justiz RS0042450; RS0109332; RS0042410; RS0042437; RS0042515; RS0042385). 5. Wird gegen eine Entscheidung, die nur mit Zulassungsvorstellung angefochten werden kann, ein ordentlicher oder ein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben, so hat…
…sich der Kläger nicht stützt – oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten (RS0042385 [T22]; RS0042515 [T8]) und eine offenkundige Unter- oder Überbewertung vorgenommen (RS0109332 [T1]). [7] Der Kläger bewertete seinen Unterlassungsanspruch in der Klage mit 21.000 EUR „nach RATG und GGG“ und mit 33.000 EUR…
…Ob 214/98v = NZ 2000, 206; 1 Ob 11/98v = MietSlg 50.681; 5 Ob 197/98a = MietSlg 50.776; RIS Justiz RS0109332; RS0042410 [T18, T23, T26, T27]; Fucik/Kloiber , AußStrG Rz 5 zu § 59; Rechberger AußStrG Rz zu § 60 mwN). Der erkennende Senat hat…
…dann nicht, wenn das Rekursgericht zwingende gesetzliche Bewertungsvorschriften verletzt hat (vgl 5 Ob 2/96; 5 Ob 429/97t; RIS Justiz RS0109332; RS0042450; RS0007081). Ein solcher Fall liegt hier vor: Gemäß § 126 Abs 1 GBG, § 59 Abs 3 AußStrG gilt für…
…eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (5 Ob 73/16w; 5 Ob 71/16a; RIS Justiz RS0042410 [T28]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]; vgl auch RS0042450; RS0042437). Keine dieser Ausnahmen von der Bindungswirkung liegt hier vor: Entgegen der Ansicht der Rechtsmittelwerber gilt nämlich die Bewertungsvorschrift des §…
…Gerichtshof bindend, wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unter oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]; vgl auch RS0042410). Einer durch die Entscheidung der zweiten Instanz beschwerten Partei steht die Möglichkeit offen, ungeachtet der Bewertung durch das Gericht zweiter Instanz…
…wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RS0042410 [T28]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). 2. In der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fällen, in denen Zweitinstanzgerichte ausgesprochen hatten, dass der Entscheidungsgegenstand 5.000 EUR nicht übersteigt und Revision bzw Revisionsrekurs…
…1 ZPO ist unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, zumal auch der Revisionswerber keine offenbare Unterbewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht aufzeigt (RIS Justiz RS0109332; RS0042410 [T27, T29]). Die Vorlage ist daher insoweit verfrüht, als es zunächst einer Entscheidung iSd § 508 ZPO hinsichtlich des Unterlassungs und Feststellungsbegehrens bedarf…
…Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS-Justiz RS0042410 [T28], RS0042450 [T8], RS0109332 [T1]). Hier liegt keine dieser vom Obersten Gerichtshof anerkannten Ausnahmen von dessen Bindung an den Bewertungsausspruch des Rekursgerichts vor. Der jeweilige Entscheidungsgegenstand übersteigt demnach 10.000…
…Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS-Justiz RS0042410 [T28]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). Hier liegt keine dieser vom Obersten Gerichtshof anerkannten Ausnahmen von dessen Bindung an den Bewertungsausspruch des Rekursgerichts vor; insbesondere hat das Rekursgericht den ihm…
…verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042410 [T28]; RS0042515 [T10]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). [8] 1.4. Wenn eine durch die Entscheidung der zweiten Instanz beschwerte Partei in einem Rechtsmittel geltend machen will, dass eine den Obersten Gerichtshof nicht…
…RS0042515), es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt, eine offenkundige Fehlbewertung vorgenommen oder eine Bewertung hätte überhaupt unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042450 [T8]; RS0109332). 3.2 Der Kläger hat keine Bewertung seines auf Feststellung, dass die für das Grundstück 963/4 einverleibte Grunddienstbarkeit obsolet sei, gerichteten Zwischenantrags vorgenommen…
…wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042450 [T8]; RS0109332; RS0042410 [T18, T23, T26, T27]; 5 Ob 91/08f; Fucik/Kloiber , AußStrG § 59 Rz 5; Rechberger, AußStrG § 59 Rz 5 mwN). Davon kann…
…und 4 AußStrG). Hier liegt auch weder ein Verstoß gegen zwingende Bewertungsregeln noch eine außerhalb des Ermessensspielraums offenkundige und krasse Fehlbewertung vor (vgl RIS Justiz RS0109332). Damit erweist sich auch der außerordentliche Revisionsrekurs des Zweitantragsgegners als absolut unzulässig. Er ist daher zurückzuweisen (RIS Justiz RS0111234 [T3; T5]).…
…wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unter- oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042410 [T28]; RS0109332 [T1]). Hier liegt keine dieser vom Obersten Gerichtshof anerkannten Ausnahmen von dessen Bindung an den Bewertungsausspruch vor. Der Entscheidungsgegenstand übersteigt daher 10.000 EUR nicht…
…wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RS0042410 [T28]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). Hier liegt keine dieser vom Obersten Gerichtshof anerkannten Ausnahmen von dessen Bindung an den Bewertungsausspruch des Rekursgerichts vor. Der Entscheidungsgegenstand übersteigt demnach 10.000 …
…nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RS0042410 [T28]; RS0042515 [T 10 ]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]). [8] 3. Wenn eine durch die Entscheidung der zweiten Instanz beschwerte Partei in einem Rechtsmittel geltend machen will, dass eine offenkundige, den Obersten Gerichtshof…
…hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt (RS0042385 [T8]) oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten (RS0042385 [T22]; RS0042515 [T8]) und eine offenkundige Unter oder Überbewertung vorgenommen (RS0109332 [T1]). Dies ist hier nicht der Fall, weil es – selbst wenn man auf die von der Beklagten ins Treffen geführte Preisdifferenz abstellen wollte –…
…bindend, wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unter- oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042450; RS0109332; RS0042410; RS0042437; RS0118748; RS0042515). [8] Die genannten Ausnahmen liegen hier nicht vor. Von einer offenkundigen Unterbewertung kann schon deswegen nicht gesprochen werden, weil sich das…
…den Obersten Gerichtshof bindend (RS0042385; RS0042515), es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt, eine offenkundige Fehlbewertung vorgenommen oder eine Bewertung überhaupt unterlassen müssen (RS0109332; RS0042410; 10 Ob 27/19x). 2.3 Im Anlassfall vermag der klagende Verband eine Überschreitung des Ermessensspielraums durch das Rekursgericht nicht aufzuzeigen. Entgegen den…
…Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder ein Bewertungsausspruch nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042410 [T28]; RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]; 5 Ob 91/15s). Das Rekursgericht darf daher den Wert des Entscheidungsgegenstands – bezogen auf den objektiven Wert der Streitsache – weder…
…hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt (RS0042385 [T8]) oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten (RS0042385 [T22]; RS0042515 [T8]) und eine offenkundige Unter oder Überbewertung vorgenommen (RS0109332 [T1]). Entgegen der Meinung der Beklagten liegt eine solche hier nicht vor, weil es – selbst wenn man auf die von der Beklagten ins Treffen…
…wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen (RIS Justiz RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]; RS0042410 [T28]). 3. Nach § 59 Abs 3 AußStrG ist bei der Bewertung eines Entscheidungsgegenstands (ua) § 60 Abs 2…
…hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt (RS0042385 [T8]) oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten (RS0042385 [T22]; RS0042515 [T8]) und eine offenkundige Unter- oder Überbewertung vorgenommen (RS0109332 [T1]). Dies ist hier nicht der Fall, weil es – selbst wenn man auf die von der Beklagten ins Treffen geführte Preisdifferenz abstellen wollte –…
…hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt ( RS0042385 [T8]) oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten ( RS0042385 [T22]; RS0042515 [T8]) und eine offenkundige Unter- oder Überbewertung vorgenommen ( RS0109332 [T1]). Das ist hier nicht der Fall, weil es – selbst wenn man auf die von der Beklagten ins Treffen geführte Preisdifferenz abstellen wollte –…
…Gerichtshof bindend (RS0042385; RS0042515), es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt, eine offenkundige Unter oder Überbewertung vorgenommen oder eine Bewertung überhaupt unterlassen müssen (RS0109332 [T1]; 3 Ob 114/17m mwH). [13] 2.2 Bei ihrem Bewertungsausspruch ist die zweite Instanz an die Bewertung des Klägers nach §…
…RS0042515), es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt, eine offenkundige Fehlbewertung vorgenommen oder eine Bewertung hätte überhaupt unterbleiben müssen (RIS-Justiz RS0042450 [T8]; RS0109332 [T1]; RS0042410 [T28]; jüngst 3 Ob 114/17m). 2. Will eine durch die Entscheidung der zweiten Instanz beschwerte Partei in einem Rechtsmittel…
…Revision wegen des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage richtet. Dabei ist der Oberste Gerichtshof an eine offenbare Unterbewertung durch das Berufungsgericht nicht gebunden (RIS Justiz RS0118748, RS0109332), sodass hier eine Bindung an den Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts, nach dem der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR nicht übersteigt, angesichts der strittigen Frage des…
…hätte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt (RS0042385 [T8]) oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten (RS0042385 [T22]; RS0042515 [T8]) und eine offenkundige Unter oder Überbewertung vorgenommen (RS0109332 [T1]). Dies ist hier nicht der Fall, weil es, selbst wenn man auf die von der Beklagten ins Treffen geführte Preisdifferenz abstellen wollte, nicht allein…
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