Unfall durch herabfallendes Garagentor: Klage auf Schadenersatz und Feststellung der Haftung—OLG Linz Entscheidung
2R142/25b05. November 2025
…ist berechtigt. Zu den allgemeinen Teilen eines Hauses gehört die „Außenhaut“ eines Gebäudes, zum Beispiel Außenmauern, Fassaden, Außenfenster, Balkontüren (vgl. RIS-Justiz RS0069976; RS0082890, insb [T7, T5, T2];). In diesem Sinne ist auch das Garagentor, bei welchem es sich um ein Außentor, welches fest mit dem Gebäude verbunden ist…