Auch in dem vom Antragsprinzip beherrschten Grundbuchsverfahren darf gemäß § 96 Abs 1 GBG nur nicht mehr oder etwas anderes, als die Partei ansuchte, bewilligt werden. Daraus folgt, dass ein Minus bewilligt werden darf.
…die von der Antragstellerin erstmals im Revisionsrekurs hilfsweise angesprochene Löschung nur des Wohnungseigentums unter Aufrechterhaltung des schlichten Miteigentums kein die Bewilligung nicht hinderndes Minus (vgl RS0060665). Über ein erstmals im Rechtsmittelverfahren erhobenes Eventualbegehren ist aufgrund des im Grundbuchsverfahren geltenden strengen Neuerungsverbots (§ 122 Abs 2 GBG) nicht abzusprechen. Die…
…1 GBG darf nicht mehr oder etwas anderes, als die Partei angesucht hat, bewilligt werden; daraus folgt, dass ein Minus bewilligt werden darf (RIS Justiz RS0060665; vgl Feil/Marent/Preisl, Grundbuchsrecht § 96 GBG Rz 1, 2 mwN). Im vorliegenden Fall ist das Begehren auf Verbücherung der Reallast…
…Kodek , Grundbuchsrecht 2 § 8 Rz 12, § 85 Rz 30 und § 96 Rz 22 mwN; vgl auch RS0060665). [14] 3.1 Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2023 die Vormerkung der Dienstbarkeit auf dem dienenden Grundstück bewilligt und diesen…
…96 Abs 1 GBG nicht mehr oder etwas anderes bewilligen, als die Partei beantragt hat. Die Bewilligung eines Minus ist zwar zulässig (RIS Justiz RS0060665). Eine Bewilligung der Eintragung eines reinen Vorkaufsrechts (ohne die vereinbarten weiteren „Veräußerungsarten“) als zulässiges Minus steht hier aber schon das im Revisionsrekurs aufrecht…
…den grundbuchsrechtlichen Vorschriften besondere Bedeutung zukommt. Im Grundbuchsverfahren kann die Bewilligung der Vormerkung unter Abweisung des Mehrbegehrens als Minus gegenüber der Einverleibung erfolgen (RIS Justiz RS0060665 [T2]). Auch im Exekutionsverfahren ist die Bewilligung eines Minus zulässig (RIS Justiz RS0005038, RS0002621, RS0002034). Über den auf Einverleibung gerichteten Exekutionsantrag ist daher nur die…
…96 Abs 1 GBG nicht mehr oder etwas anderes bewilligen als die Partei angesucht hat, ein Minus darf aber jedenfalls bewilligt werden (RIS Justiz RS0060665). Die Einschränkung des schon ursprünglich auf eine Benützungsregelung iSd § 17 WEG 2002 abzielenden Antrags auf Ersichtlichmachung von § 2 Z …
…als Minus (vgl § 96 GBG) gegenüber einer begehrten Einverleibung – die Vormerkung zu bewilligen ( 5 Ob 76/07y mwN; vgl auch RS0060665 ). [13] 3.1 Beschlüsse des Grundbuchsgerichts erwachsen in formelle und materielle Rechtskraft (RS0041483 [T1]; G . Kodek in Kodek , Grundbuchsrecht², § 95 GBG Rz 44…
…als Minus (vgl § 96 GBG) gegenüber einer begehrten Einverleibung – die Vormerkung zu bewilligen (5 Ob 76/07y mwN; vgl auch RS0060665). [15] 3.1. Beschlüsse des Grundbuchsgerichts erwachsen in formelle und materielle Rechtskraft (RS0041483 [T1]; G. Kodek in Kodek , Grundbuchsrecht 2 § 95 GBG…
… 96 Abs 1 GBG nicht mehr oder etwas anderes bewilligen, als die Partei beantragt hat. Die Bewilligung eines Minus ist zulässig (RIS Justiz RS0060665). Einer Bewilligung der Eintragung eines reinen Vorkaufsrechts als zulässiges Minus steht das im Revisionsrekurs aufrecht erhaltene Begehren auf Einverleibung des Vorkaufsrechts gemäß dem gesamten Vertragspunkt…
…96 Abs 1 GBG nicht mehr oder etwas anderes bewilligen, als die Partei beantragt hat. Nur die Bewilligung eines Minus ist zulässig (RIS Justiz RS0060665). § 96 Abs 1 GBG erlaubt also bloß die Eintragung von weniger als dem Beantragten, nicht jedoch von etwas anderem. Zwar mag das…
…der Einverleibung und Ersichtlichmachung bloß ob der jeweils belasteten Mindestanteile der anderen Mit- und Wohnungseigentümer wäre wohl ohnedies kein bloßes die Bewilligung nicht hinderndes Minus (RS0060665). [35] 5. Der Revisionsrekurs ist damit nicht berechtigt.…
…den weitergehenden Antragsbegehren als bloßes Minus qualifiziert und daher losgelöst von den Besitznachfolgerechten allfälliger anderer leiblicher Kinder der Erstantragstellerin beurteilt und bewilligt werden könnte (vgl RS0060665). [22] 9. Die Eintragungsgrundlage für die beantragte teilweise Löschung der Anmerkung bildet der Verzicht einzelner Besitznachfolgeberechtigter. Der Verzicht ist nach herrschender Rechtsprechung ein Vertrag, der…
Rückverweise