Die Teilnahme eines bloß wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnten Richters an der Entscheidung bildet zwar den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO, dieser Mangel heilt aber mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung.
…19/13y) bildet nach dem klaren Willen des Gesetzgebers keinen Grund für die Nichtigkeitsklage (5 Ob 208/06h mwN; vgl auch RIS Justiz RS0041974; RS0041972; RS0042070; RS0044390). Von einer planwidrigen Lücke kann somit keine Rede sein. 4. Der Senat hat jüngst zum Schiedsrecht judiziert (2 Ob …
…doch der Mangel des Nichtigkeitsgrunds nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung (RZ 1989/88 ua; RIS-Justiz RS0041974). Da die Teilnahme eines (noch nicht rechtskräftig) abgelehnten Richters selbst für den Fall seiner erfolgreichen Ablehnung mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung heilt, sodaß eine…
…diesem Sinn kann eine Nichtigkeitsklage nicht auf die Behauptung einer noch nicht rechtskräftig festgestellten Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters gestützt werden (RIS Justiz RS0041974 [T5]). Selbst eine Entscheidung durch einen schon rechtskräftig abgelehnten Richter kann nicht mit Nichtigkeitsklage bekämpft werden (RIS Justiz RS0041974 [T3]), weil ein Mangel dieser Art…
…Rechtskraft der Entscheidung, eine spätere Ablehnung kommt nicht in Betracht (1 Ob 18/02g mwN; 3 Ob 5/13a; RIS Justiz RS0041974, RS0046032). Nur die Ausgeschlossenheit des Richters könnte noch mit Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 1 ZPO geltend gemacht werden und…
…des Nichtigkeitsgrundes nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung (1 Ob 199/99t; RS0041974 [T1]); im Hinblick auf § 529 Abs 2 ZPO gilt dies selbst dann, wenn an der Entscheidung ein mit Erfolg abgelehnter Richter teilgenommen…
…RS0044390). In diesem Sinn kann eine Nichtigkeitsklage nicht auf die Behauptung einer noch nicht rechtskräftig festgestellten Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters gestützt werden (RS0041974 [T5]). Selbst eine Entscheidung durch einen schon rechtskräftig abgelehnten Richter kann nicht mit Nichtigkeitsklage bekämpft werden (RS0041974 [T3]), weil ein Mangel dieser Art mit der…
…in Betracht, weil die Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO mit der formellen Rechtskraft einer Entscheidung geheilt sei (RIS-Justiz RS0046032 und RS0041974; 1 Ob 302/00v; 6 Ob 286/00b). Einer (neuerlichen) Stattgebung des Ablehnungsantrages stehe der der Ablehnung der genannten Richterin stattgebende, rechtskräftige Beschluss des Oberlandesgerichtes…
…Abs 1 Z 1 ZPO mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung (RZ 1989/88; 1 Ob 199/99t; 1 Ob 273/99z ua; RIS-Justiz RS0041974; Kodek aaO § 529 ZPO Rz 3). Da die Teilnahme eines (noch nicht rechtskräftig) abgelehnten Richters selbst für den Fall seiner erfolgreichen Ablehnung mit der…
… Z 1 ZPO, könnte selbst eine Entscheidung durch einen erfolgreich rechtskräftig abgelehnten Richter nicht mehr mit Nichtigkeitsklage bekämpft werden (RIS Justiz RS0041972; RS0041974; RS0042070; zuletzt etwa 8 ObS 19/03g; Kodek in Rechberger 3 § 529 Rz 3). Um so weniger kann daher die…
…wegen Befangenheit abgelehnten Richter Nichtigkeit begründet. Selbst eine Entscheidung durch einen bereits rechtskräftig abgelehnten Richter kann daher nicht mit Nichtigkeitsklage bekämpft werden (RIS-Justiz RS0041972; RS0041974; RS0042070; zuletzt etwa 8 ObS 19/03g; E. Kodek in Rechberger² § 529 Rz 3). Um so weniger kann daher die Nichtigkeitsklage auf die…
…in seinem Rekurs auf eine erfolgreiche Ablehnung (auch nur eines) der Mitglieder des mit der bekämpften Entscheidung befassten Senats nicht verweisen (vgl hiezu RIS Justiz RS0041974; RS0109254; RS0042046; RS0007462). Entscheidungen sind auch nicht ausständig, weil wie dargelegt ständig wiederholte rechtsmissbräuchlich eingebrachte Ablehnungen nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung werden müssen (RIS Justiz…
…ist nicht weiter einzugehen (vgl 1 Ob 302/00v; 6 Ob 35/03w; 7 Ob 109/10w; RIS Justiz RS0041974). Der Revisionsrekurs ist demnach als absolut unzulässig zurückzuweisen. Die vom Antragsteller für diesen Fall beantragte Befassung des nach § 23 JN zuständigen Ablehnungssenats (AS…
…Revisionsrekurs, erfolgte Ablehnung der Mitglieder des Rekurssenats (dazu Punkt 2.) ist insoweit nicht weiter beachtlich (vgl 2 Ob 128/14h mwN; RIS-Justiz RS0041974). Der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters ist demnach im erörterten Umfang als absolut unzulässig zurückzuweisen. Zu 2.: Der Vater lehnt in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs die…
…rechtskräftig, weshalb eine Geltendmachung von Ablehnungsgründen nach dem Ergehen der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (vgl 9 Nc 9/12s; RIS Justiz RS0041974). Soweit sich der Ablehnungsantrag auf eine allfällige zukünftige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass der abgelehnte Richter infolge Übertritts in den Ruhestand…
…in Betracht, weil die Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO mit der formellen Rechtskraft einer Entscheidung geheilt ist (RIS-Justiz RS0046032 und RS0041974; 1 Ob 302/00v; 6 Ob 286/00b). Im Zeitpunkt der Einbringung des Ablehnungsantrages stand die Revisionsfrist gegen das Urteil, an dem die abgelehnte Richterin…
…Justiz RS0042070; RIS-Justiz RS0041972). Die Nichtigkeitsklage ist daher unzulässig, wenn bei der Entscheidung des Vorprozesses ein (nur) rechtskräftig abgelehnter Richter mitgewirkt hat (RIS-Justiz RS0041974). Die angekündigte Nichtigkeitsklage erscheint schon deshalb aussichtslos, weil sie nur auf eine erfolgreiche Ablehnung des in erster Instanz tätigen Richters, nicht aber auf einen gesetzlichen…
…setzt voraus, dass der Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen war. Nicht erfasst ist die Entscheidung durch einen (auch rechtskräftig) wegen Befangenheit abgelehnten Richter (RIS Justiz RS0042070; RS0041974). Die Ausgeschlossenheit eines Richters ist also von der (behaupteten) Befangenheit zu unterscheiden. Eine angebliche Befangenheit genügt von vornherein nicht, um den angezogenen Nichtigkeitsgrund darzulegen. Davon…
…RS0042070); die Teilnahme eines befangenen Richters stellt zwar einen Nichtigkeitsgrund dar, jedoch kann dieser nur bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft wahrgenommen werden (RIS-Justiz RS0041974). II.3.1. Die besondere Stellung des Obersten Gerichtshofs, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten und die zunehmende Komplexität der objektiven Befangenheitsgründe sprechen dafür, dass § 5…
…Oberlandesgerichts ist nicht näher einzugehen, weil dem Kläger ein rechtlich geschütztes Interesse daran, die Befangenheit von Richtern nach rechtskräftiger Entscheidung geltend zu machen, fehlt (vgl RS0041974 [T1]; RS0045978; 2 Ob 128/14h mwN). Eine allfällige Nichtigkeit infolge Teilnahme eines mit Erfolg abgelehnten Richters wird durch den Eintritt der formellen…
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