Die Unfallversicherung ist keine Berufsversicherung. Grundlage für die Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bildet regelmäßig ein ärztliches Gutachten. Die aktuellen Richtlinien der Tabellen, die bei der ärztlichen Begutachtung herangezogen werden, berücksichtigen die Verhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
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