Wird ein Reisebüro von einem Reiseveranstalter mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen ständig betraut, übt es eine der Handelsvertretertätigkeit entsprechende Tätigkeit aus. Es ist zur erfolgreichen Besorgung der Vermittlung des Reisevermittler bei seiner Tätigkeit ein Verschulden, zB bei der Preisberechnung, hat er neben dem Reiseveranstalter hiefür einzustehen.
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