2R66/25b—OLG Wien Entscheidung
22. Juli 2025
…der Berufungsentscheidung zugrunde gelegt werden, ohne dass es hierzu expliziter Feststellungen des Erstgerichts oder der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung bedürfte (vgl RS0040328, RS0040321, RS0121557, RS0042533, RS0040083; 3 Ob 24/15y). 3.3. Ein konstitutives Anerkenntnis liegt vor, wenn der Gläubiger seinen Anspruch ernstlich behauptet und der Schuldner die Zweifel am Bestehen des…