Bloßes unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird.
…267 ZPO als zugestanden gelten, hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhalts des gegnerischen Vorbringens nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen ( RS0039927 [T9, T10]; RS0040078 [T3, T4]; RS0040091 ; RS0040146 [T2]). Dem Berufungsgericht ist hier keine vom Obersten Gerichtshof zu korrigierende Fehlbeurteilung unterlaufen. [6] Die Klägerin ist dem…
…Vorbringen (Verpflichtung zur lastenfreien Übertragung von Eigentum) von der Klägerin nicht bestritten wurde, obwohl diese von der Beklagten aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste (RS0039927) und sich dies darüber hinaus auch aus der von der Klägerin selbst vorgelegten unstrittigen Urkunden Beilagen ./A und ./B ergibt, war der Spruch des angefochtenen…
…den Beitrag verbreitet , wie das Rekursgericht in zumindest vertretbarer Weise angenommen hat lediglich unsubstanziiert und damit unzureichend (§ 267 ZPO) bestritten (vgl RIS Justiz RS0039927); dass er den Beitrag nicht selbst geschrieben hat, reicht hierfür noch nicht aus. 1.3.2. Im Übrigen hält der Zweitbeklagte 100 % der Anteile der P…
…aus einer unterbliebenen Bestreitung kann im Einzelfall auf ein schlüssiges Geständnis iSd § 267 ZPO geschlossen werden, wenn gewichtige Indizien dafür vorliegen (RIS Justiz RS0039927). Dies ist hier aber hinsichtlich des Vorliegens der Wiederholungsgefahr zu verneinen. Die Klägerin bezog sich in ihrer Klage im Jahr 2006 von den Parkplätzen…
…als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, die Partei dazu aber nie konkret Stellung genommen hat (RIS-Justiz RS0039927). Jedenfalls an dieser leichten Widerlegbarkeit fehlt es im vorliegenden Fall: Die Klägerinnen haben eine technische Behauptung aufgestellt und durch ein Privatgutachten zu bescheinigen versucht. Die…
…Klägers für den Gegner nicht offenbar leicht widerlegbar sein mussten, kommt insoweit auch die Annahme eines schlüssigen Geständnisses (§ 267 ZPO) nicht in Betracht (RS0039927). [16] 4. Da sich die Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils schon wegen Vorliegens sekundärer Feststellungsmängel als erforderlich erweist, kommt es nicht (mehr) entscheidend darauf an…
…Telefonen gesprochen und nie auch nur ansatzweise bestritten, diese auch selbst zu verkaufen. Damit lag unter Berücksichtigung aller Umstände ein schlüssiges Tatsachengeständnis vor (RIS Justiz RS0039927). Weitere Feststellungen zu dieser Frage waren daher nicht erforderlich. 4.4. Damit ist das Eventualbegehren im Kern berechtigt. Allerdings ist es im Sinn des von der…
…vom Prozessgegner regelmäßig nicht substantiiert bestritten werden, ist von ihm doch ein über die bloße Bestreitung hinausgehendes Tatsachenvorbringen nicht zu erwarten (vgl nur RIS Justiz RS0039927; 7 Ob 799/81 = SZ 55/116; 5 Ob 295/00v = EvBl 2000/123). Aber selbst auf der Basis…
…RIS Justiz RS0031883 [T28]). Gleiches gilt für die Wertung des fehlenden Bestreitens als schlüssiges Tatsachengeständnis im Sinne des § 267 ZPO (vgl RIS Justiz RS0039927 [T9, T10 T11]). 4. Damit bringt der Revisionsrekurs aber keine Rechtsfragen der in § 528 Abs 1 ZPO geforderten Bedeutung zur Darstellung, sodass…
…selbst mit dem auf „Vereinbarung/Schadenersatz“ gestützten Zahlungsbegehren der Klägerin im gesamten erstinstanzlichen Verfahren der Höhe nach in keiner Weise auseinander setzte (vgl RS0039927 [T1]). Hat aber das Berufungsgericht die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, bereits behandelt, kann sie in der Revision nicht…
…des Fahrzeugs (Seite 2) in Anspruch genommen hat. Diesem Vorbringen ist die Beklagte nicht entgegengetreten, obwohl es für sie offenbar leicht widerlegbar sein musste (RS0039927; § 267 ZPO). Wenn die Vorinstanzen diesen Umstand daher ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legen, ist das nicht korrekturbedürftig (vgl RS0040078 [T3, T4]; RS0040146 [T2…
…zu widerlegen versucht, sodass die Berufung mit ihrer nunmehr gegenteiligen Behauptung gegen das Neuerungsverbot verstoße. Darin liegt keine grobe Fehlbeurteilung dieser Frage des Einzelfalls (vgl RS0039927 [T7]; RS0040078 [T3]). 1.3. Ebenso verhält es sich mit der Auslegung der Feststellungen des Erstgerichts (RS0118891), dass ein solcher Hinweis auch, aber eben nicht…
…nach § 503 Z 2 ZPO wurde geprüft, er liegt nicht vor. [10] Unsubstanziiertes Bestreiten ausreichenden gegnerischen Vorbringens ist als (schlüssiges) Geständnis anzusehen (RS0039927 [T4]), was insbesondere dort gilt, wo eine Partei bloß einzelnen Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Gegenvorbringen entgegentritt, zu den übrigen jedoch inhaltlich nicht Stellung…
…Indizien für ein derartiges Geständnis sprechen; ob dies zutrifft stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar (RIS-Justiz RS0039927). Wenn die Klägerin das Begehren nach Ersatz eines Zinsenschadens wegen des zur Klärung notwendigen weiteren Verfahrensaufwandes als unzulässige Klagsänderung bekämpft, das Begehren ausdrücklich bestreitet und…
…allerdings, dass eine unterbliebene Bestreitung nur dann als Zugeständnis zu werten ist, wenn im Einzelfall gewichtige Indizien für ein derartiges Geständnis sprechen (vgl RIS Justiz RS0039927 [T3]); ansonsten bedürfen Tatsachen, die nicht zugestanden, aber auch nicht ausdrücklich bestritten worden sind, eines Beweises. Solche gewichtigen Indizien sind hier nicht erkennbar, hat doch…
…Bestreitung auf ein schlüssiges Geständnis (§ 267 ZPO) im Allgemeinen nur dann zu, wenn dafür im Einzelfall gewichtige Indizien sprechen (SZ 66/59 = RIS Justiz RS0039927 [T 3]). Es trifft zwar zu, dass die beklagte Partei die von der Klägerin behauptete Tätigkeit als „Altenfachbetreuerin" nicht bestritten hat, doch lässt sich…
…unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird (RS0039927). [13] 1.3. Im vorliegenden Fall trägt die Klägerin die Beweislast für die von ihr behauptete Verletzung des Glücksspielrechts durch die Beklagte. Dazu hatte die Klägerin…
…als Geständnis anzusehen ist (was nur bei Vorliegen gewichtiger Indizien oder einer offenbar leicht widerlegbaren Behauptung angenommen werden darf), eine solche des Einzelfalls (RIS Justiz RS0039927 [T1, T3, T9, T13]). 1.2. Hier hat die Beklagte das gesamte Vorbringen der Klägerin jedenfalls pauschal bestritten. Sie führte aus, selbst wenn vereinzelte Stücke…
…hat das Gericht gemäß § 267 Abs 1 ZPO unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhaltes des gegnerischen Vorbringens zu beurteilen. Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0039927) ist bloßes unsubstantiiertes Bestreiten ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar ist, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird…
…blieben ohne jede substantiierte Bestreitung durch die Beklagten, obwohl ihnen diese Behauptungen offenbar leicht widerlegbar sein mussten. Sie sind daher als zugestanden anzusehen (RIS Justiz RS0039927). 1.3. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, bei der dem Kläger eingeräumten Servitut handle es sich um eine sogenannte gemessene Servitut, trifft im Hinblick auf ihre präzise…
…geäußert. Auch die Wertung des fehlenden substantiellen Bestreitens als schlüssiges Tatsachengeständnis (§ 267 ZPO) hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS Justiz RS0039927 [T9]). Wenn das Berufungsgericht die unterlassene Bestreitung des Zinsenbegehrens offensichtlich dahin deutete, dass der Beklagte eine Unternehmereigenschaft nicht bestreiten wollte, so ist dies angesichts dessen…
…ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, die Partei dazu aber nie konkret Stellung nahm (RIS Justiz RS0039927). Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Partei bloß einzelnen Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Vorbringen entgegentritt, zu den übrigen jedoch schweigt (9 ObA…
…substantiierte Bestreitung der Beklagten, obwohl die gegnerische Behauptung für die Auftraggeberin der Videoüberwachung leicht widerlegbar sein musste. Sie ist daher als zugestanden anzusehen (RIS-Justiz RS0039927). Der in der Revisionsbeantwortung erstmals vorgetragene Einwand, es sei gar nicht möglich, eine Videokamera so einzurichten, dass sie nur die Liegenschaft der Beklagten erfasse, weil…
…unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird (RS0039927). Ob in diesem Sinn tatsächliche Behauptungen einer Partei als zugestanden anzusehen seien, hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhaltes des gegnerischen Vorbringens zu…
…ist aber als Prozessgeständnis im Sinne des § 267 ZPO anzusehen, weil die von der beklagten Partei aufgestellte Behauptung leicht widerlegbar gewesen wäre (RIS-Justiz RS0039927). Damit bedurfte es auch nicht der - von der klagenden Partei erst im Rechtsmittelverfahren vermissten - weiteren Feststellungen. Dazu kommt aber noch, dass seitens der klagenden Partei…
…zugestanden anzusehen sind, hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhalts des gegnerischen Vorbringens nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (RIS-Justiz RS0039927 [T9, T10]; RS0040078 [T3, T4]; RS0040091; RS0040146 [T2]). Nach dem dargestellten Vorbringen der Parteien kann von einem schlüssigen Tatsachengeständnis im Sinne des § 267…
…Geständnis anzusehen sein, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird (s RIS Justiz RS0039927, insbes [T4]). Die Wertung des fehlenden substantiellen Bestreitens als schlüssiges Tatsachengeständnis (§ 267 ZPO) hängt dabei immer von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS…
…Bestreiten ist als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wurde (RIS Justiz RS0039927). Das Weitergaberecht der Mieter ist im Anhang des vorgelegten Mietvertrags ausdrücklich dahin normiert, dass die Mieter berechtigt sind, die Mietrechte auf jede Firma zu übertragen…
…Abschluss besessen habe, blieben ohne substantiierte Bestreitung der Beklagten, obwohl ihr dies leicht möglich gewesen wäre. Sie sind daher als schlüssig zugestanden anzusehen (RIS Justiz RS0039927 [T1]; jüngst 3 Ob 195/17y [P 5.2.]). Dass die Ausgestaltung der Struktur des Swap-Geschäfts, die als Ergebnis den schon anfänglichen…
…zu haben, sodass Löschungserklärungen vorliegen würden. Da der Kläger diesem Vorbringen nicht substantiiert entgegengetreten ist, obwohl diese Behauptung für ihn offenbar leicht widerlegbar sein musste (RS0039927; § 267 ZPO), konnten die Vorinstanzen dieses Vorbringen ihrer rechtlichen Beurteilung zu Grunde legen und insoweit in nicht korrekturbedürftiger Weise von der Erfüllung der…
…wenn eine Partei bloß einzelnen Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Gegenvorbringen entgegentritt, zu den übrigen Behauptungen jedoch inhaltlich nicht Stellung nimmt (RIS Justiz RS0039977; RS0039927). Ein Tatsachengeständnis ist auch von den Rechtsmittelinstanzen zugrunde zu legen (RIS Justiz RS0040101; 3 Ob 243/13a). Schließlich macht es die Prozessförderungspflicht nach…
…RS0039955 [T2]). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar wäre, dazu aber nie konkret Stellung genommen wurde (RS0039927), eine Partei bloß einzelnen Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Gegenvorbringen entgegentritt, zu den übrigen jedoch inhaltlich nicht Stellung nimmt (RS0039927 [T12]) oder nur Einwendungen…
…151/04k; RIS Justiz RS0039941 [T5]), etwa wenn das gegnerische Vorbringen ganz leicht widerlegbar wäre (17 Ob 19/11k ErwGr 3.; RIS Justiz RS0039927) oder eine Partei bloß einzelne Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Gegenvorbringen entgegentritt, zu den übrigen jedoch inhaltlich nicht Stellung nimmt (9 Ob 71…
…nimmt; ebenso, wenn eine Partei bloß einzelnen Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Gegenvorbringen entgegentritt, zu den übrigen jedoch inhaltlich nicht Stellung nimmt (RIS Justiz RS0039927 [T1, T12]). Die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage…
…ohne substantiierte Bestreitung, obwohl ihm diese leicht möglich gewesen wäre. Sie sind daher als zugestanden anzusehen (§ 78 EO iVm § 267 ZPO; RS0039927; 3 Ob 100/18d [P 4.3.]). Mangels Kritik an der darauf aufbauenden rechtlichen Beurteilung des Rekursgerichts erübrigen sich weitere Überlegungen dazu. V…
…hinaus verlängert werde, die durch das genannte Schreiben bestätigt worden sei. Mangels substantiierter Bestreitung dieser ist von deren schlüssigem Zugeständnis durch ihn auszugehen (RIS Justiz RS0039927). Demnach kam es zu einer vertraglichen (rechtsgeschäftlichen) Verlängerung des befristeten Mietvertrags, die den Eintritt der in § 29 Abs 3 lit b…
…lässt in der Regel den Schluss von einer unterbliebenen Bestreitung auf ein schlüssiges Geständnis nur zu, wenn gewichtige Indizien dafür sprechen (RIS Justiz RS0040078 [T6] RS0039927 [T13]). Dem Berufungsgericht ist hier eine, vom Obersten Gerichtshof zu korrigierende Fehlbeurteilung unterlaufen. 1.2 Die Kläger beriefen sich in erster Instanz soweit noch relevant…
…jedoch im Allgemeinen voraus, dass eine vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar war und der formal Bestreitende dazu nicht konkret Stellung nahm (RIS-Justiz RS0039927). Im vorliegenden Fall fehlen allerdings konkrete Behauptungen, zu denen der Beklagte Stellung nehmen konnte. Der Verweis auf Urkunden kann ein Vorbringen nicht ersetzen (RIS-Justiz…
…dessen bloß formales Bestreiten, nämlich sogar bei den für ihn ungünstigen Tatsachen als Zugeständnis gewertet, wenn konkretes Gegenvorbringen erwartet werden kann (vgl RIS Justiz RS0039977; RS0039927 [T15]), kann umgekehrt dem Schweigen zu den für eine Partei günstigen Umständen, auf die sich der andere berufen hat, im Regelfall keine andere Bedeutung zukommen…
…schlüssiges Geständnis (§ 267 ZPO) im Allgemeinen nur dann zu, wenn dafür im Einzelfall gewichtige Indizien sprechen (SZ 66/59 = RIS Justiz RS0039927 [T3]). Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist vor dem Obersten Gerichtshof überprüfbar (RIS Justiz RS0040078 [T2] und [T5], RS0040119 [T4]). Ein Verhalten der beklagten Partei im…
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