Ein dem Berufungsgericht unterlaufener Verfahrensverstoß bildet nur dann den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz herbeizuführen.
…Revisionsrekursgrund des § 66 Abs 1 Z 2 AußStrG, wenn er für die Entscheidung wesentlich war und sich auf diese auswirken konnte (RS0043027; RS0116273). Das ist hier aber nicht der Fall. [17] 4. Der Revisionsrekurs war daher mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückzuweisen.…
…nur dann den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen ( RS0043027 ). Eine solche Relevanz zeigt die Revision hier nicht auf. Der Kläger stellt nämlich nicht in Frage, dass in allen drei Rechtsordnungen der Vertrag nur bei…
…nicht oder nur so mangelhaft befasst, dass keine nachvollziehbaren Überlegungen über die Beweiswürdigung angestellt und im Urteil festgehalten sind, ist sein Verfahren mangelhaft (RS0043371; RS0043141; RS0043027 [T3]). Die Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich – wie hier – mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichts…
…Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049; RS0043027). Wie im Folgenden zu zeigen sein wird, ist dies aber nicht der Fall, weil die Unionskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols für den verfahrensrelevanten Zeitraum zu bejahen…
…5 § 496 ZPO Rz 6). Wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist, ist der Rechtsmittelwerber zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten (RS0043027 [T10], RS0042762 [T8], uva). 1.2. Die Berufung bringt dazu nur vor, das Erstgericht habe „ausgehend von der voreiligen unrichtigen rechtlichen Beurteilung schlicht die Rechtsmeinung…
…Ob 231/13x). [9] Schon deshalb ist ein Verfahrensmangel, wie ihn die Beklagte behauptet, nicht zu erkennen. Worin dessen Relevanz gelegen sein soll (dazu RS0043027), versucht sie auch gar nicht erst zu erklären. [10] 3. Schließlich releviert die Beklagte, die Klage hätte wegen mangelnder Passivlegitimität abgewiesen werden müssen. Sie habe…
…RS0040597 [T4]; vgl RS0043086). [8] Der Rechtsmittelwerber ist dabei zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RS0043027 [T10]; RS0116273 [T1]). Ob das Berufungsvorbringen den Anforderungen an die Darstellung der Wesentlichkeit des Verfahrensmangels genügte, kann dabei nur nach den Umständen des einzelnen Falls…
…Ein dem Berufungsgericht unterlaufener Verfahrensverstoß bildet nur dann einen Verfahrensmangel, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027; RS0043049). Diese Behauptung hat der Rechtsmittelwerber aufzustellen (RIS Justiz RS0043027 [T1, T10]). Die Beklagte, die an der Zustelladresse ein Wettlokal betreibt, gab nicht bekannt, wer…
…den Unmittelbarkeitsgrundsatz (siehe dazu 1.4) fehlt es daher an der für einen wesentlichen Verfahrensmangel erforderlichen Eignung, eine unrichtige Entscheidung der Sache herbeizuführen (vgl RIS Justiz RS0043027). Eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht ist damit entbehrlich. 3. Auch im Übrigen ist die Revision nicht berechtigt: 4. Das…
…Justiz RS0042155; RS0042762; zuletzt 9 ObA 281/00i), wäre die Rechtsmittelwerberin zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten gewesen (vgl RIS Justiz RS0043027). Diese Obliegenheit besteht zwar nicht bei offenkundiger Erheblichkeit des Mangels (9 Ob 6/02a ua); das übergangene Vorbringen der Beklagten, das durch die Einvernahme der…
…2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen. Der Rechtsmittelwerber hat die Erheblichkeit des Mangels darzulegen (RIS Justiz RS0043027). Soweit der Kläger die Erörterung der Unschlüssigkeit seines Klagebegehrens vermisst, lässt er selbst in der Revision offen, welches konkrete Sachvorbringen er erstattet hätte, um seinen…
…der Aufforderung zur Vorlage zwar unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit zu prüfen. Der Anstaltsleiter zeigte aber keine Relevanz des geltend gemachten Verfahrensmangels auf (RIS Justiz RS0043027 [T4]), da auch hier gilt, dass er keine einzige Bestimmung nennt, die gegen das bejahte Trennungsgebot sprechen würde. 2. Ziel des UbG ist es…
…im konkreten Fall angemessen ist und die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet, ist danach hier nicht entscheidend. Die Mängelrüge der Revisionswerberin ist daher nicht berechtigt (vgl RS0043027). 4. Klausel 4 (Pkt. II. 7. der AGB): II. Vorvertragliche Informationen 7. Rücktrittsrecht des Reisenden vor Reisebeginn Dem Reisenden steht…
…Schlüssigkeit des Sachantrags hat die Partei nämlich im Rechtsmittel darzulegen, welches konkrete Sachvorbringen sie erstattet hätte, um ihren Sachantrag schlüssig zu machen (vgl RIS-Justiz RS0043027 [T7]). Da dies unterblieben ist, liegt jedenfalls kein relevanter Verfahrensmangel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vor. Dem Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluss ist somit nicht Folge…
…Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung an das Berufungsgericht (vgl RS0043461 [T1]), wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (vgl RS0043027; RS0043461 [T9]). Dass dem Berufungsgericht im Zusammenhang mit der Feststellung des optischen Erscheinungsbilds einer sogenannten „Einkaufswagenremise“, über deren seitliches Begrenzungsrohr die Klägerin stolperte…
…überschreitet daher - wie an sich schon das Rekursgericht unbekämpfbar ausführte (vgl RIS-Justiz RS0041089, RS0041240, insbesondere 16 Ok 51/05 iVm RIS-Justiz RS0050037 und RS0043027) - keineswegs den Sachantrag. 2. Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (vgl insbesondere 5 Ob 30/86) ist der Entscheidung über den Antrag nach § 6…
…Berufungsgericht habe durch Anwendung des Tatbestands von UWG Anh Z 4 gegen das Verbot von Überraschungsentscheidungen verstoßen, kann daher mangels Relevanz (vgl RIS Justiz RS0043027) keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens begründen. Das Unterlassungsgebot ist ungeachtet dessen nämlich durch die UWG Anh Z 2 gedeckt. 4. UWG Anh Z …
…nur dann den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RS0043027). Dies ist hier aber nicht der Fall, weil auch die von der Beklagten begehrte Ersatzfeststellung nicht zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung führen würde (siehe dazu…
…habe Feststellungen zu seiner Persönlichkeit bzw seinem Aggressionspotential zu Unrecht als unbekämpft angenommen, kann der Revisionsrekurswerber bei dieser Sachlage keinen relevanten Verfahrensverstoß aufzeigen (vgl dazu RS0043027 [T4]). 4. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
…bilden, wenn sie abstrakt geeignet sind, eine unrichtige Entscheidung herbeizuführen, und dass die Erheblichkeit des Mangels in diesem Sinn vom Rechtsmittelwerber darzulegen ist (RIS-Justiz RS0043027 [T13]). Der Anfechtungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist dadurch gekennzeichnet, dass er nicht absolut wirkt, sondern nur dann zur Aufhebung führt, wenn er zum…
…Verfahrensrechts, deren Wahrung der Rechtssicherheit dient (RIS Justiz RS0041365), wobei dieser Mangel auch abstrakt geeignet ist, eine unrichtige Entscheidung der zweiten Instanz herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027 [T3]; RS0043371; 5 Ob 25/88; 6 Ob 19/03t). Der Ausspruch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens beruht auf § 52…
…Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens ist nur dann gegeben, wenn der behauptete Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RS0043027). Der Rechtsmittelwerber hat diese Eignung darzutun, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RS0043027 [T6, T10]). Von einer Offenkundigkeit kann hier aber keine Rede…
…eines Protokolls im Entscheidungszeitpunkt einen Verfahrensmangel verwirklichte, müsste dieser auch im kartellgerichtlichen Verfahren wesentlich, also geeignet sein, eine unrichtige Entscheidung des Kartellgerichts herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027 [T12]; vgl auch RIS Justiz RS0043049). Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor. Aus dem Protokoll über die Hausdurchsuchung geht nicht hervor, dass die Antragsgegnerin Widerspruch…
…gegeben, wenn der behauptete Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RIS Justiz RS0043049; auch RS0043027). Der Rechtsmittelwerber hat die abstrakte Eignung darzutun, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist. Er muss in seiner Verfahrensrüge nachvollziehbar ausführen, welche für ihn…
…den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027). Der Rechtsmittelwerber hat die Erheblichkeit des Mangels darzulegen (RIS Justiz RS0043027 [T10]). Selbst wenn man davon ausginge, das Berufungsgericht hätte zu Unrecht die Beweisrüge des…
…gegeben. Es steht somit bereits fest, dass es den vom Beklagten in der Berufung geltend gemachten Mängeln an der notwendigen abstrakten Nachteiligkeit mangelt (RIS-Justiz RS0043027; RS0043049), sodass diese nicht erheblich sind: Die mangelnde Äußerungsmöglichkeit zu den nach Schluss der mündlichen Streitverhandlung vorgelegten Urkunden ist unbeachtlich, weil die daraus abgeleiteten Feststellungen…
…sich seiner Ansicht nach bei einem mangelfreien Verfahren ergeben hätten und die geeignet wären, die von ihm angestrebte Rechtsfolge zu begründen (vgl nur RIS Justiz RS0043027 [T7]). Die bloße Rechtsbehauptung, der Haftpflichtversicherer der Beklagten habe „den Schaden anerkannt“, lässt vor allem völlig offen, von welcher (vertretungsbefugten) Person, in welcher…
…erster Instanz, die vom Gericht zweiter Instanz bereits verneint wurden, in dritter Instanz nicht erfolgreich zum Gegenstand einer Verfahrensrüge gemacht werden können (RIS Justiz RS0050037; RS0043027 ua). Das trifft selbst auf eine vom Gericht zweiter Instanz nur in den Entscheidungsgründen verneinte Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens zu (RZ 1976/110 ua…
…geeignet gewesen wäre, eine unrichtige Entscheidung des Berufungsgerichtes herbeizuführen. Der Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO liegt daher schon deshalb nicht vor (RIS-Justiz RS0043027 [T1]) und somit auch keine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechts. Der Revisionswerber meint weiter, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Zumutbarkeit von…
…zu begründen. [8] 4. Auch im Außerstreitverfahren bilden Verfahrensverstöße nur dann eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn sie abstrakt geeignet sind, eine unrichtige Entscheidung herbeizuführen (RS0043027 [T13]). [9] Soweit im außerordentlichen Revisionsrekurs als Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens gerügt wird, das Rekursgericht habe das im Rekursverfahren erstattete neue Vorbringen und die neu vorgelegten…
…Justiz RS0042155; RS0042762), sodass die Rechtsmittelwerberin zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels, eine unrichtige Entscheidung des Berufungsgerichts herbeizuführen, gehalten gewesen wäre (vgl RIS Justiz RS0043027). Mit ihren Ausführungen in diesem Zusammenhang wendet sich die Revisionswerberin aber wiederum gegen die vom Erstgericht getroffene und oben im Wesentlichen wiedergegebene Negativfeststellung, womit sie…
…bilden können, wenn sie abstrakt geeignet sind, eine unrichtige Entscheidung herbeizuführen, und diese Erheblichkeit des Mangels auch im Außerstreitverfahren vom Rechtsmittelwerber darzulegen ist (RIS-Justiz RS0043027 [T4, T8, T13]). Infolgedessen muss der Rechtsmittelwerber gewöhnlich behaupten, welche Ergebnisse ohne den Mangel als Stütze für seinen Verfahrensstandpunkt hätten erzielt werden können (vgl Zechner…
…für die Entscheidung des Rechtsfalls relevanten Ergebnisse ohne den Mangel hätten erzielt werden können (6 Ob 184/20g mwN; RIS-Justiz RS0043039; RS0116273 [T1]; RS0043027 [T10, T13]; RS0043049 [T6]; Höllwerth aaO § 16 Rz 41). Es gilt das oben unter den ErwGr 2.2.4. und 2.3.1. Ausgeführte: Auch…
…geeignet gewesen wäre, zu einer für die Beklagten günstigeren Entscheidung zu führen. Ein relevanter Verfahrensmangel wird daher nicht dargetan (vgl RIS-Justiz RS0043049, insb [T4]; RS0043027). 2. Zur Beweisrüge 2.1. Der Rekurs wendet sich gegen folgende Tatsachenfeststellung: „Es konnte nicht festgestellt werden, dass die PET-Flakes aus PET, welches aus…
…den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RIS-Justiz RS0043027). Dies ist hier nicht der Fall, zumal das den „Zwickel“ betreffende Begehren mangels Aktivlegitimation des Klägers jedenfalls abzuweisen ist. 2.5. Dem österreichischen…
…allenfalls in dem Zusammenhang unterlaufene Mängel des Berufungsverfahrens sind schon aus diesem Grund relevant, weil geeignet, die gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern (RIS Justiz RS0043027; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 503 ZPO Rz 123 mwN). 2. Beide Beklagten rügen als Nichtigkeit, hilfsweise als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens…
…sind, eine unrichtige, dem Kindeswohl widerstreitende Entscheidung herbeizuführen, wobei der Rechtsmittelwerber die Erheblichkeit des Mangels darzulegen hat (vgl 3 Ob 15/02f [Obsorge]; RIS-Justiz RS0043027 [T4]). Konkrete Gründe, aus denen die Befragung des Jugendwohlfahrtsträgers zu einer anderen, vom Gutachten der kinderspsychologischen Sachverständigen abweichenden Beurteilung führen hätte müssen, werden aber im…
…keine Nichtigkeit begründen, wohl aber eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Rechtssache verhindern (1 Ob 61/18d ErwGr 4.; RIS Justiz RS0043049; RS0043027). Daher muss der Rechtsmittelwerber wohl nicht die konkrete Nachteiligkeit des Mangels für seinen Prozessstandpunkt nachweisen (RIS Justiz RS0043049 [T1]), wohl aber - wenn dies nicht ausnahmsweise…
…RIS Justiz RS0043049 [T1]), wohl aber aufzeigen, dass der gerügte Verfahrensfehler abstrakt erheblich und geeignet war, das ihn belastende Ergebnis verursacht zu haben (RIS Justiz RS0043027 [T1, T6, T10]). Der Berufungswerber muss nachvollziehbar ausführen, welche für ihn günstigen Verfahrensergebnisse zu erwarten gewesen wären, wenn der Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre. Andernfalls ist…
…Tatsachenrüge überhaupt nicht (vgl RS0043141) oder nur so mangelhaft befasst hätte, dass es keine nachvollziehbaren Überlegungen zur Beweiswürdigung angestellt und im Urteil festgehalten hätte (vgl RS0043027 [T3]; RS0040165 [T2]). Ob die Erwägungen des Berufungsgerichts richtig oder fehlerhaft waren, ist in dritter Instanz hingegen nicht überprüfbar (vgl RS0043371 [T12]; RS0043150 [T4, T5…
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