Im Beweisantrag muss (soweit dies nicht auf der Hand liegt) angegeben werden, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass die Durchführung des begehrten Beweises das vom Antragsteller behauptete Ergebnis haben soll.
…Beobachtungszeitraum – nicht erkennen, weshalb er das behauptete Ergebnis bringen sollte. Solcherart war er auf eine im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (RIS Justiz RS0118444 und RS0099453 [T1]). [6] Gleiches gilt, soweit der Antrag mit dem Ziel der Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Mi* D* zum Beweis dafür gestellt wurde, dass der…
…Ausführungen hätte tätigen können, sondern sich auf rein allgemeine Fragen beschränkte. Er lief solcherart auf eine im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung hinaus (RIS-Justiz RS0118444 [T6], RS0099453 [T1]). [6] Die in der Beschwerde nachgetragenen Gründe sind prozessual verspätet und daher unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618 [T26], RS0099117). [7] Soweit die Rüge die Begründung…
…durch die Abweisung dieses Antrags keine Verfahrensrechte verletzt. Der Antrag zielte nämlich – im Stadium der Hauptverhandlung unzulässig – auf eine Erkundungsbeweisführung ab (RIS Justiz RS0099453). Mit der Kritik an der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses entfernt sich die Rüge vom Prüfungsmaßstab des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (RIS Justiz RS0116749, RS0121628 [T1]). [6…
…als zwingende Folge der Handlungen des Angeklagten entbehrt der Antrag einer Darlegung, weshalb die Durchführung des Sachverständigenbeweises das behauptete Ergebnis erwarten lasse (vgl RIS-Justiz RS0099453). [6] Das in der Rechtsmittelschrift zur Antragsfundierung nachträglich erstattete Vorbringen unterliegt dem sich aus dem Wesen dieses Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbot und ist insoweit unbeachtlich (RIS…
…geben können, dass sie auch dem Angeklagten eine solche (Fehl-)Information erteilt haben soll, womit sich der Antrag in bloßer Erkundungsbeweisführung erschöpfte (vgl RIS Justiz RS0099453 ). [6] Die Mängelrüge (Z 5) richtet sich gegen die von den Tatrichtern als glaubwürdig beurteilte Aussage des Opfers, wonach es dem Angeklagten sein wahres…
…weil er nicht darlegte, weshalb die begehrte Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis hätte erbringen sollen und deshalb auf im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet war (RIS Justiz RS0099453 [T1]). Die in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragenen Argumente sind wegen des Neuerungsverbots unbeachtlich. [5] Die Kritik an der Feststellung zum – ungeachtet im Urteil konkretisierter Vorschäden…
…aus den Angaben der Zeugen die Unrichtigkeit der erste Aussage der Lajusa S***** ergeben sollte, weshalb sie auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung abzielten (RIS Justiz RS0118444, RS0099453; Ratz , WK StPO § 281 Rz 330). Da b ei Prüfung der Berechtigung eines Antrags von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung desselben…
…erfahrenen Tatopfers (vgl US 32), die Bedeutung der Vorgänge zu II./ einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zu schließen (RIS-Justiz RS0119248, RS0099453). [6] D ie Mängelrüge (nominell Z 5 vierter Fall; dSn zu II./2./ auch Z 9 lit a und zu II…
…S 13), schon deshalb zu Recht der Abweisung, weil er nicht darlegte, aus welchem Grund die Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis erwarten lasse (RIS Justiz RS0099453; RS0099189, RS0118444), obwohl nicht einmal der Angeklagte (nach Recherchen im Internet) den Wert in Abrede stellte (ON 79 S 4) und auch der…
…dass sich der Angeklagte durch den Genuss von Alkohol und den Gebrauch anderer berauschender Mittel in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch befunden hat (RIS Justiz RS0099453, RS0097641, RS0116987; vgl zum Verhalten des Angeklagten zu den Tatzeiten die Angaben der Zeugen R*, * Sch*, Sc* und D* ON 16.2, 7 ff…
…er doch nicht an, aus welchen Gründen zu erwarten sei, dass die Durchführung des begehrten Beweises das vom Antragsteller behauptete Ergebnis haben sollte (RIS Justiz RS0099453). Betreffend das Vorbringen der Nichtigkeitsbeschwerde, es wäre „aufgrund der gegebenen Sprachbarrieren ... dem Verfahrenshelfer nicht möglich [gewesen], genauere Merkmale der Vernehmungsunfähigkeit vorzubringen“, wird nicht…
…des Opfers durch den „alkoholbedingt beeinträchtigten Zustand“) hätte erwarten lassen. Solcherart war er auf im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (RIS Justiz RS0099353, RS0118444, RS0099453 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 330). [7] Mit der Kritik an der Begründung des abweisenden Beschlusses entfernt sich die Rüge vom…
…Notwendigkeit der Angabe jener Gründe, weswegen das Beweismittel geeignet ist, das Beweisthema zu klären, entspricht nicht nur der Jahrzehnte zurückreichenden gefestigten Rechtsprechung (vgl RIS-Justiz RS0099453 und RS0107040; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 327; Mayerhofer StPO5 § 281 Z 4 E 19), sondern fand auch Eingang in § 55 Abs…
…von Bedeutung ist (siehe 11 Os 41/80, 9 Os 130/80 mit Bezugnahme auf RZ 1970, 18, und die zahlreichen weiteren in RIS-Justiz RS0099453 und RS0107040 dokumentierten Entscheidungen sowie Ratz, WK-StPO § 281 Rz 327 und Mayerhofer/Hollaender StPO5 § 281 Z 4 E 19). Dies ist keineswegs…
…Antragsteller behauptete Ergebnis haben werde und inwieweit dieses – sofern es nicht offensichtlich ist – für die Schuld- oder Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0099453 [insb T6, T7 und T17]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 327 ff). Indem der Antrag nicht erklärte, weshalb die begehrte Beweisaufnahme…
…Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (siehe 11 Os 41/80, 9 Os 130/80 mit Bezugnahme auf RZ 1970, 18, die zahlreichen weiteren in RIS-Justiz RS0099453 und RS0107040 dokumentierten Entscheidungen sowie Ratz, WK-StPO § 281 Rz 327 und Mayerhofer/Hollaender StPO5 § 281 Z 4 E 19). Im Sinn der…
… f]) unfähig gewesen sei, die Bedeutung des sexuellen Vorgangs zu erkennen und sich – durch freie verstandesmäßige Entscheidung – entsprechend zu verhalten ( RIS Justiz RS0099453) . Bleibt anzumerken, dass der Tatbestand des § 205 StGB jedenfalls keinen mit der vollständigen Aufhebung der Willenstätigkeit oder Zurechnungsfähigkeit einhergehenden Zustand (etwa im Sinn…
… 9 f), sodass der Antrag auch offen ließ, aus welchen Gründen eine abermalige Beweisaufnahme ein anderes, noch günstigeres Ergebnis erwarten lasse (RIS-Justiz RS0099453 [T8]). Der Antrag auf Vernehmung des Zeugen Mohamed H***** konnte unterbleiben, weil er nicht erkennen ließ, weshalb trotz (nach wie vor) unbekannten Aufenthalts des Genannten…
…Nacht stattgefunden, als ihre Tochter schon geschlafen habe (ON 26 S 12). Somit richtete sich der Beweisantrag auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung (RIS Justiz RS0099453). Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5a StPO greift seinem Wesen nach erst dann, wenn aktenkundige Beweisergebnisse vorliegen, die nach…
…Dieser Beweisantrag wurde ohne Verkürzung von Verteidigungsrechten abgewiesen, weil im Antrag nicht dargelegt wurde, wieso die beantragte Beweisaufnahme das intendierte Ergebnis erwarten lasse (RIS-Justiz RS0099453). Denn die Verknüpfung von Beweismittel und Beweisthema im Antrag lässt nicht erkennen, weshalb die neu eintretenden Spieler (die beantragten Zeugen) bei der behaupteten, den Spielregeln…
…damaligen Verfahrensergebnisse nicht erkennen, weshalb die genannten Zeugen das behauptete Ergebnis hätten bestätigen können, und waren demnach auf (im Hauptverfahren) unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (RIS Justiz RS0099453). Angesichts gegenteiliger Beweisergebnisse hatte der Beschwerdeführer zuvor nämlich selbst eingeräumt, im Kontakt mit den Vertretern der S*****, d.o.o. Visitenkarten und Briefpapier der H***** AG sowie…
…die beantragte Beweisaufnahme das behauptete (und auch nicht offensichtliche) Beweisergebnis hätte erbringen sollen, womit er auf einen (im Hauptverfahren unzulässigen) Erkundungsbeweis hinauslief (RIS-Justiz RS0118123, RS0099453). [7] Letzteres gilt auch für den Antrag (ON 29 S 25) auf „Beschlagnahme von Stichproben an Soll Ist Zeiten Listen der gegenständlichen…
…Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (siehe 11 Os 41/80, 9 Os 130/80 mit Bezugnahme auf RZ 1970, 18, die zahlreichen weiteren in RIS-Justiz RS0099453 und RS0107040 dokumentierten Entscheidungen sowie Ratz, WK-StPO § 281 Rz 327 und Mayerhofer/Hollaender, StPO5 § 281 Z 4 E 19). Dies ist keineswegs…
…hinausgehende Leistungen des Angeklagten zugrunde lagen [vgl dazu US 20 ff]) erwarten ließ und zielte solcherart auf eine im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung ab (RIS-Justiz RS0099453; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330 f). Dass die dem Beschwerdeführer zum Schuldspruch 3 angelastete Vorgangsweise den von den Voreigentümern gepflogenen Usancen entsprach, ist…
…zu heben (ON 21 S 6), hätte er eingehend darlegen müssen, weshalb die begehrte Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis hätte erwarten lassen (RIS Justiz RS0099453 [T17]). Abgesehen davon ist im Hinblick auf den festgestellten Schlag mit der Gittertür die Frage, ob er den Justizwachebeamten (zusätzlich) mit einem Faustschlag traktiert hatte…
…geforderten Verfahrensschritts im Licht der übrigen Beweisergebnisse ist, umso eingehender muss die Begründung des Antragstellers sein, warum das angestrebte Beweisergebnis erwartet werden kann (RIS-Justiz RS0099453, RS0107049; Ratz , WK StPO § 281 Rz 327 ff, 342 ff). Das Begehren um Klärung der Möglichkeit des Empfangs „nebeneinander…
…gestellte) Beweisantrag legte nicht dar, weshalb der beantragte Sachverständigenbeweis das behauptete Ergebnis erwarten lasse, und richtete sich solcherart auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung (vgl RIS-Justiz RS0099453, RS0099353). Gleiches gilt für den – sich in einer bloßen Behauptung erschöpfenden – weiteren Antrag auf „Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen für Kraftfahrzeuge und…
…nicht klar, warum die beantragte Beweisführung das behauptete Ergebnis erwarten lassen sollte, und reduzierte sich solcherart auf eine in der Hauptverhandlung unzulässige Erkundungsbeweisführung (RIS Justiz RS0099453). Im Übrigen war dem Antrag nicht zu entnehmen, inwiefern für die Einschätzung des Zustands des Opfers angesichts fehlender medizinischer Unterlagen besondere Fachkenntnisse eines Sachverständigen notwendig…
…Angeklagte unschuldig sei und er mit ihm nichts gestohlen habe (ON 159 S 19), ein anderes, noch günstigeres Ergebnis erwarten lasse (RIS-Justiz RS0099453 [T8]; vgl zu einer ähnlich gelagerten Konstellation 14 Os 39/18v). [6] Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) liegt vor, wenn das Urteil…
…iVm ON 50 S 16 f), nicht erkennen, weshalb die begehrte Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis hätte erbringen sollen (siehe aber RIS-Justiz RS0099453). [14] Entsprechendes gilt für den zum selben Beweisthema gestellten Antrag auf „Beischaffung der Europäischen Ermittlungsanordnungen, des Stammakts“ und „der entsprechenden Berichte über…
…dass die Durchführung der angestrebten Beweise das vom Antragsteller behauptete Ergebnis (nämlich, dass er nicht faktischer Geschäftsführer gewesen sei) haben werde (vgl RIS Justiz RS0118123, RS0099453). Die in der Beschwerde nachgetragenen Gründe als Versuch einer Fundierung des Antrags sind angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption dieses Nichtigkeitsgrundes und…
…ein Alibi für die ihm vorgeworfenen Taten) erwarten lasse. Das Begehren zielte damit auf eine im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung ab (vgl zum Ganzen RIS Justiz RS0099453 und RS0107040; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330 ff, 342 ff). In diesem Umfang war die Nichtigkeitsbeschwerde daher zu verwerfen…
…Gläubigerbefriedigung“ (ON 55 S 27 f). Ein Vorbringen im Sinne von § 55 Abs 1 letzter Satz StPO fehlte diesem Begehren (vgl RIS Justiz RS0099453; RS0099189). Es wäre im Gegenstand wie bereits das Erstgericht zutreffend ausführte (ON 55 S 29) um so mehr erforderlich gewesen, als der Angeklagte selbst deponiert…
…– nicht nur zu entnehmen sein, warum die begehrte Beweisaufnahme das vom Antragsteller behauptete Ergebnis erwarten lasse (widrigenfalls ein unzulässiger Erkundungsbeweis vorläge; RIS Justiz RS0099189, RS0099453), sondern auch, inwieweit dieses für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0118444). Bei der Anfechtung aus Z 5 ist…
…Antragsteller behauptete Ergebnis haben werde und inwieweit dies, sofern es nicht offensichtlich ist, für die Schuld oder Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0118123, RS0099453 und RS0107040). Diesen Kriterien werden die in Rede stehenden Beweisanträge nicht gerecht. In Übereinstimmung mit dem Erstgericht ist nicht ersichtlich, inwiefern der Verkauf von Baumaschinen…
…den Tatzeitpunkt (im Jahr 2005 oder 2006) hätte erbringen sollen, wurde nicht dargelegt, weshalb der Antrag auf im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet war (RIS-Justiz RS0099453; vgl auch 14 Os 107/12k). Die Tatrichter haben in ausführlicher Beweiswürdigung dargelegt, weshalb sie die Aussagen der (unmittelbaren) Tatzeugin zu allen Vorwürfen…
…dass die Durchführung der begehrten Zeugenvernehmungen das vom Antragsteller behauptete Ergebnis einvernehmlicher geschlechtlicher Handlungen haben sollte (§ 55 Abs 1 StPO; RIS Justiz RS0099453). [6] Die weitere Verfahrensrüge macht nicht klar, inwiefern der Angeklagte in seinen Verteidigungsrechten verletzt worden sein sollte, weil die von der Staatsanwaltschaft beantragten – und…
…zu den Verbindungen des Beschwerdeführers zu seinen Mittätern hatten, war ihm nicht zu entnehmen, weshalb die begehrte Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis erwarten ließ (RIS Justiz RS0099453). [5] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung gemäß § 285d Abs 1 StPO sofort zurückzuweisen, woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts …
…Du***** allein auf ein nachträgliches Verhalten bezogen, nicht erkennen ließ, aufgrund welcher Umstände die Durchführung des begehrten Beweises das behauptete Ergebnis erwarten ließe (RIS Justiz RS0099453; RS0099189). Zum Nachweis des objektiven Tatgeschehens geht die Verfahrensrüge überdies im Hinblick auf die vom Erstgericht ohnehin getroffenen Urteilsannahmen ins Leere (US 29, 45…
…darzulegen gehabt, weshalb die Befragung der im Antrag 1/ genannten Personen ein für die Schuld oder Subsumtionsfrage bedeutsames Ergebnis erwarten lassen würde (RIS Justiz RS0099453 [T17]; vgl auch RS0118444 [T5]). [9] Die in der Beschwerde nachgetragenen Gründe sind angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption dieses Nichtigkeitsgrundes unbeachtlich…
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