Wer nach dem Inhalt des Kaufvertrages nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, haftet nicht für jedes Verschulden des Produzenten, der Erzeuger ist nicht Erfüllungshilfe des Händlers.
…Produzent grundsätzlich nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, weil dieser nicht zur Herstellung verpflichtet ist ( Karner in KBB 4 , § 1313a Rz 4; RIS Justiz RS0022662). 5.2. In Bezug auf das Elektrounternehmen: Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung…
…des Kaufvertrags nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, haftet nicht für jedes Verschulden des Produzenten, der Erzeuger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers (RIS Justiz RS0022662). Von diesem Grundsatz wurde nur in besonderen Fällen abgewichen: Hat ein Werkunternehmer nach vertraglichen Absprachen nicht nur eine bestimmte Werkleistung zu erbringen, sondern dafür auch…
…ABGB) des Verkäufers (Zwischenhändlers) ist (RIS Justiz RS0101969); der Händler haftet dem Käufer gegenüber nur für die Erfüllung der ihn selbst treffenden Pflichten (RIS Justiz RS0022662 [T5]), nämlich insbesondere Instruktion und Aufklärung (1 Ob 62/00z). Auch der Zulieferer eines Produzenten ist regelmäßig nicht dessen Erfüllungsgehilfe (RIS Justiz RS0101969…
…Händler muss sich insoweit regelmäßig auf die ihm vom Produzenten erteilten Hinweise verlassen können (SZ 52/74; JBl 1987, 185; ecolex 1997, 428; RIS Justiz RS0022662). Tatsächlich hat die Klägerin sowohl im Vorprozess als auch in diesem Verfahren immer wieder betont, sie selbst treffe keine Haftung, weil der Mangel der gelieferten…
…der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist (2 Ob 514/79 = SZ 52/74; 1 Ob 564/94 = SZ 67/101; RIS-Justiz RS0022662, RS0022902; ausnahmsweise anders zuletzt 1 Ob 265/03g = JBl 2004, 648 im Hinblick auf die - hier nicht relevante - Einbeziehung des Erzeugers in die Werkerstellung durch…
…vertreibt/verkauft. Der Verlaggeber ist dabei kein Erfüllungsgehilfe des Verlags gemäß § 1313a ABGB (vgl Harrer in Schwimann, ABGB³ [2006] Rz 8; RIS Justiz RS0022662). 5.3. Nach ständiger, auf der Entscheidung 2 Ob 514/79 (= SZ 52/74) basierender Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (vgl neuerlich RIS Justiz RS0022662) haftet der…
…§ 1 Abs 1 Z 1 iVm § 3 PHG anzusehen ist. 3. Der Erzeuger ist nach ständiger Rechtsprechung nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers (RIS-Justiz RS0022662, RS0101969). Gleiches gilt für den Zulieferer von Rohstoffen (RIS-Justiz RS0023644). Der Händler muss sich mangels besonderer Umstände oder konkreter Verdachtsmomente auf die Auskünfte des…
…weil der Händler nach dem Inhalt des Kaufvertrags nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, die er regelmäßig auch nicht überwachen kann (RIS Justiz RS0101969; RS0022662), sondern nur für die ihn treffenden Verpflichtungen der einwandfreien Lagerung der Ware oder zu Hinweisen auf Gefahren (RIS Justiz RS0022662 [T4, T5]). Aus dem Vertrag…
…und ordnungsgemäße Verpackung. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, da der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist (RIS Justiz RS0022662, RS0022902). Es würde die Sorgfaltspflicht des Händlers überspannen, würde ihm die Verpflichtung auferlegt, die vom Erzeuger zugesicherten bestimmten Eigenschaften der vom Händler bloß vertriebenen Waren…
…Verpackung. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, weil der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist (RIS Justiz RS0022662; RS0022902). 3. Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB ist, wer mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine…
…116; JBl 1988, 650 jüngst 6 Ob 317/02i, 1 Ob 33/02p, 1 Ob 265/03g ua; RIS Justiz RS0022662; Harrer in Schwimann, ABGB² § 1295 Rz 112 mwN ua). Auch F. Bydlinski, Zur Haftung für Erfüllungsgehilfen im Vorbereitungsstadium, JBl 1995…
…jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, da der Erzeuger nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist (SZ 52/74; SZ 67/101; RIS Justiz RS0022662). Letztlich bietet auch das Produkthaftungsgesetz schon deshalb keine Grundlage für eine Haftung der beklagten Partei, da der Schaden von einem Unternehmer erlitten wurde, der den…
…ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung ausgegangen, der zufolge der Produzent nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers und der Zulieferer nicht Erfüllungsgehilfe des Produzenten ist (RIS-Justiz RS0022662, RS0101969). Wenn das Berufungsgericht diese Grundsätze sinngemäß auf den vorliegenden Fall übertragen hat und zum Ergebnis gelangt ist, die beklagte Schwimmbadbetreiberin habe sich nicht der…
…und ordnungsgemäße Verpackung. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, da der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist (RIS Justiz RS0022662, RS0022902). Der Käufer kann vom Händler regelmäßig nicht erwarten, dass dieser eine eigene kostspielige technische Kontrolle der Kaufsache vornimmt. Der Händler muss sich insoweit regelmäßig…
…nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RS0034393 [T4]; RS0034423 [T4]) selbst von Verhandlungs oder Erfüllungsgehilfen – was die Herstellerin im gegenständlichen Fall nicht ist (vgl RS0022662; RS0022902) – ausgeübte strafbare (hier gegebenenfalls Betrugs )Handlungen für die Schadenersatzhaftung der juristischen Person selbst nicht die 30 jährige Verjährungsfrist nach § 1489 Satz…
…in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist (2 Ob 234/12v; 7 Ob 97/14w ua; RIS Justiz RS0022662; RS0022902). 2. Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB ist, wer mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson…
…der Anlage. Der Hersteller wird von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes - mit teilweiser Zustimmung der Lehre - nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers beurteilt (RIS-Justiz RS0101969; RS0022662; Harrer in Schwimann, ABGB², § 1313a Rz 19 mwN), ebenso nicht der Zulieferer als Erfüllungsgehilfe des Erzeugers (7 Ob 516/88 = JBl 1988, 650…
…bzw Schutz- und Sorgfaltspflichten der Schuldner gegenüber seinem Vertragspartner übernommen hat (RS0028425 [T7]). So wird etwa judiziert, dass der Erzeuger nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist (RS0022662 [T3]). 2.5. Erfüllungsgehilfe kann auch derjenige sein, der die nötigen Vorbereitungen zur Leistung trifft. Die Vorbereitungshandlung muss aber einen Teil der Erfüllungshandlung bilden oder…
…vertreten. 2. Nach ständiger Rechtsprechung haftet zwar der Händler dem Käufer in der Regel nicht für ein Verschulden des Produzenten oder Lieferanten (vgl RIS-Justiz RS0022662), sondern nur für die Erfüllung der ihn - den Händler - selbst treffenden Pflichten, zu denen ua aber die Auswahl eines geeigneten Erzeugnisses gehört (7 Ob 166…
…Verschulden des Produzenten, weil der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist (7 Ob 166/06x mwN; RIS Justiz RS0022662). 2. Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB ist, wer mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson…
…der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist (10 Ob 13/05t, 10 Ob 74/04m, 1 Ob 265/03g je mwN; RIS-Justiz RS0022662). Das Ausmaß der den Händler treffenden Aufmerksamkeit und Sorgfaltspflicht nach § 1299 ABGB darf nicht überspannt werden. Es wäre wirtschaftlich sinnlos, wenn nicht nur der…
…Partei ist dagegen zulässig und auch berechtigt. Nach herrschender Auffassung ist der Erzeuger einer Sache nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers (SZ 52/74 u.a.; RIS Justiz RS0022662). Die Frage, ob die Erwägungen der Entscheidung 1 Ob 564/94 = SZ 67/101 = JBl 1995, 177 im vorliegenden Fall fruchtbar gemacht werden könnten, was…
…der ihn selbst treffenden Pflichten ([Auswahl eines geeigneten Erzeugers, für die einwandfreie Lagerung der Ware, den Hinweis auf Gefahren und für die ordnungsgemäße Verpackung]; RS0022902; RS0022662 [T5]). Bedient sich jedoch der Verkäufer zur Erfüllung seiner Pflichten des Herstellers, wird dieser (nur) in diesem Umfang Erfüllungsgehilfe des Verkäufers (8 Ob …
…wohl, dass der Hersteller (Produzent, Erzeuger) von der Rechtsprechung - mit teilweiser Zustimmung der Lehre - nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers (Verkäufers) gesehen werde (RIS Justiz RS0101969; RS0022662; 6 Ob 194/01z mwN). Der Händler hafte dem Käufer gegenüber nur für die Erfüllung der ihn selbst treffenden Pflichten (Auswahl eines geeigneten Erzeugers, einwandfreie…
…Zulieferer des Rohstoffes oder der Bestandteile sind nach in Österreich herrschender Auffassung regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Herstellers (7 Ob 516/88 = RIS Justiz RS0022662 [T2]; 1 Ob 564/94 = RS0101969 [T3]; RS0123056 [T1]; Koziol , Haftpflichtrecht II² 90 f; F. Bydlinski , JBl 1995…
Rückverweise