1Ob46/12i—OGH Entscheidung
23. März 2012
…ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Liegt ein absolut unzulässiges Rechtsmittel vor, ist die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens, um die Unterschrift eines Anwalts einzuholen, entbehrlich (RIS Justiz RS0005946 [T1, T7, T16, T17]; RS0120029). Sollte der Betroffene in der Folge erneut solche unzulässigen Eingaben rechtsmissbräuchlich einbringen, wird darauf hingewiesen, dass ständig wiederholte rechtsmissbräuchliche Eingaben…