Das Gericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechtes gibt (ZBl 1932/56 ua).
…und Sachverständigengutachten sind. Die entsprechenden Kenntnisse muss sich der österreichische Richter sohin von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen (RIS Justiz RS0045163, RS0040189). Wie sich der Richter die notwendigen Kenntnisse des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen (4 Ob 232/07g mwN). Mangelt es an…
…zu beurteilen sei. Dazu ist auszuführen: 1.2. Ist fremdes Recht maßgebend, so ist es nach § 3 IPRG von Amts wegen anzuwenden (RIS Justiz RS0040189, RS0009230). Für das Rechtsmittelverfahren folgt daraus, dass die allfällige unrichtige Lösung der Rechtsanwendungsfrage im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache gegebenenfalls auch gegen den Willen…
…Das Gericht hat die ausländischen Rechtssätze von Amts wegen zu erforschen, wobei allerdings die Parteien dem Gericht hiebei Beihilfe zu leisten haben (RIS-Justiz RS0045163; RS0040189). Zulässige Hilfsmittel sind auch die Mitwirkung der Beteiligten, Auskünfte des Bundesministeriums für Justiz und Sachverständigengutachten. Wie sich der Richter diese notwendige Kenntnis des fremden Rechts…
…in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Nach § 4 Abs 1 IPRG ist das fremde Recht von Amts wegen zu ermitteln (vgl RIS-Justiz RS0040189). Zulässige Hilfsmittel hiefür sind auch die Mitwirkung der Beteiligten, Auskünfte des Bundesministeriums für Justiz und Sachverständigengutachten. Es kommt in erster Linie auf die Anwendungspraxis des…
…nämlich – anders als Art 5 Abs 1 Satz 1 Klausel-RL – nicht eine Auslegung zu Lasten des Klauselverwenders vor (vgl RS0040189 [T5]; RS0045163; RS0040189 ). Vielmehr lautet § 6:103 des ungarischen BGB: „(2) In einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Unternehmung wird…
…beschränken kann (RS0043338 [T15, T20]). [23] 2. Zum anwendbaren Recht: [24] 2.1 Ist fremdes Recht maßgebend, so ist es von Amts wegen anzuwenden (RS0040189; RS0009230). Für das Rechtsmittelverfahren folgt daraus, dass die allfällige unrichtige Lösung der Rechtsanwendungsfrage im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache gegebenenfalls auch gegen den Willen…
…Rahmen der außerordentlichen Revision zumindest ansatzweise darzulegen, warum nach der anzuwendenden Rechtsordnung ein günstigeres als das von der zweiten Instanz erzielte Ergebnis zu erwarten ist (RS0040189 [T5]). Dies kann dem Beklagten nicht gelingen, wenn er in seinen Ausführungen dazu nur auf seinen Wunschsachverhalt Bezug nimmt, nicht aber die rechtliche Beurteilung der…
…§ 4 IPRG Rz 1). Es muss sich die entsprechenden Kenntnisse von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen (RIS-Justiz RS0040189, RS0045163). Ungeachtet der in § 4 Abs 1 IPRG vorgesehenen Mitwirkungspflichten treffen die Parteien keine Behauptungs- und Beweis- oder Bescheinigungspflichten zum fremden Recht…
…§ 4 Abs 1 IPRG) und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechts gibt (RIS Justiz RS0040189). Der Kläger berief sich bereits in erster Instanz auf die Anwendbarkeit italienischen Rechts und brachte dazu auch vor, dass das italienische Recht so wie auch…
…Auskünfte des Bundesministeriums für Justiz und Sachverständigengutachten. Wie sich der Richter diese notwendige Kenntnis des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen (RS0045163 [T11, T13]; RS0040189 [T8]). Die Überprüfung und Beurteilung der vorliegenden Ermittlungshilfen ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung, da das fremde Recht nicht als Tatsache gewertet wird (RS0045163 [T14…
…fremdes Recht maßgeblich ist, dieses von Amts wegen anzuwenden ist, und dass seine fehlerhafte Anwendung den Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung darstellen kann (RIS Justiz RS0040189; RS0045126; 1 Ob 163/05k mwN). Doch hängt die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage im Rechtsmittelverfahren von der Erhebung eines zulässigen Rechtsmittels ab. Die…
…ausländisches Recht von Amts wegen zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechts gibt (RIS Justiz RS0040189). Allerdings muss in der Rechtsrüge einer außerordentlichen Revision – hier bezogen auf die zwischen den Streitteilen geschlossene Vereinbarung – dargelegt werden, warum nach der richtig…
…und Sachverständigengutachten sind. Die entsprechenden Kenntnisse muss sich der österreichische Richter sohin von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen (RIS Justiz RS0045163; RS0040189). Wie sich der Richter die notwendigen Kenntnisse des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen (4 Ob 30/15p mwN). Die behauptete unzureichende…
…Ermittlung des ausländischen Rechts bedingt (vgl RS0116580 ). Wie sich der Richter die notwendigen Kenntnisse des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen ( RS0045163 [T11, T17]; RS0040189 [T8]). Jedenfalls bedarf es einer ergänzenden Ermittlung des iranischen Rechts zum zeitlichen Anwendungsbereich der zitierten Bestimmungen des GVG aF sowie des FSchG 2013…
…Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen (Verschraegen, aaO Rz 1 zu § 4 IPRG; Schwimann, Internationales Privatrecht³ 50; RIS-Justiz RS0045163, RS0040189); wie es sich diese notwendige Kenntnis des fremden Rechtes verschafft, liegt im Ermessen des Gerichtes (Verschraegen, aaO Rz 1 und 2). Für den vorliegenden Fall…
…iSv § 502 Abs 1 ZPO abhängen soll. Ist fremdes Recht maßgebend, so ist es nach § 3 IPRG von Amts wegen anzuwenden (RIS-Justiz RS0040189, RS0009230). Für das Rechtsmittelverfahren folgt daraus, dass die unrichtige Lösung der Rechtsanwendungsfrage im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache gegebenenfalls auch gegen den Willen der…
…vom Recht des Bundesstaats Victoria ab. Dieses Recht ist nach § 4 Abs 1 IPRG von Amts wegen zu ermitteln (RIS Justiz RS0045163, RS0040189). Mangelhafte Ermittlungen begründen einen Verfahrensmangel eigener Art, der dem Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung zu unterstellen ist und zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen führt…
…ist fremdes Recht von Amts wegen zu ermitteln, wobei sich der Richter die entsprechenden Kenntnisse in jeder Lage des Verfahrens selbst zu verschaffen hat (RS0045163; RS0040189). Wie er sich diese notwendigen Kenntnisse des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen (RS0045163 [T11]; RS0040189 [T8]). Die von der Klägerin als fehlend gerügte…
…3 IPRG von Amts wegen und wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Die entsprechenden (Rechts )Kenntnisse muss sich der österreichische Richter selbst verschaffen (vgl RS0045163; RS0040189); wie er dies macht, liegt in seinem Ermessen (RS0045163 [T11]). Zulässige – bereits in § 4 Abs 1 IPRG genannte – Hilfsmittel sind…
…von Amts wegen und wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Die entsprechenden (Rechts-)Kenntnisse muss sich der österreichische Richter selbst verschaffen (vgl RIS Justiz RS0045163; RS0040189); wie er dies macht, liegt in seinem Ermessen (RS0045163 [T11]). Zulässige – bereits in § 4 Abs 1 IPRG genannte – Hilfsmittel sind…
…englisches Recht) ein günstigeres als das vom Berufungsgericht erzielte Ergebnis zu erwarten ist (4 Ob 177/13b; 4 Ob 176/16k; RS0040189 [T 5; T6 ]). [4] 1.2 Die Beklagte ist eine private limited company nach englischem Recht, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der hier in Rede…
…wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, sofern die Aktenlage - wie hier - einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechts ergibt (RIS-Justiz RS0040189). Wenngleich sich die gefährdete Partei im Rahmen ihrer Rechtsrüge nicht gegen die Anwendung österreichischen Sachrechts wendet, ist dessen Anwendbarkeit daher dennoch einer Prüfung zu unterziehen…
…des internationalen Privatrechts ergibt. Die für die Anknüpfung an eine bestimmte Rechtsordnung maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind von Amts wegen festzustellen (RIS-Justiz RS0009230, RS0040189). Für das Rechtsmittelverfahren folgt daraus, dass die allfällige unrichtige Lösung der Rechtsanwendungsfrage im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache gegebenenfalls auch gegen den Willen der…
…Die Revision ist zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt. [19] 1. Die aufgrund des Auslandsbezugs – von Amts wegen (RIS Justiz RS0040189; RS0009230; RS0040031) – zu prüfende Frage des anzuwendenden Rechts haben die Vorinstanzen richtig gelöst. [20] Nach Art 1 Abs 2 Rom III…
…aber nicht berechtigt. 1. Zum auf den Schadenersatzanspruch anzuwendenden Recht [48] 1.1. Ist fremdes Recht maßgebend, so ist es von Amts wegen anzuwenden (RS0040189; RS0009230 [T1]). Für das Rechtsmittelverfahren folgt daraus, dass die allfällige unrichtige Lösung der Rechtsanwendungsfrage im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache (gegebenenfalls auch gegen den…
…immer dann von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechts gibt (RS0040189). Die Frage der Wirksamkeit der im Schenkungsvertrag auf den Todesfall getroffenen Rechtswahl auf österreichisches Recht und die Anwendung der EuErbVO auf einen derartigen Vertragstyp sind…
…§ 4 IPRG Rz 1). Es muss sich die entsprechenden Kenntnisse von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen (RIS Justiz RS0040189, RS0045163), sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Sache ausländischem Recht unterliegen könnte (RIS Justiz RS0009230). Ungeachtet der in § 4 Abs 1 IPRG…
…Anwendung gambischen Rechts führen sollte, wird ebensowenig dargelegt wie, dass und weshalb gambisches Recht zu einem für den Beklagten günstigeren Ergebnis führen sollte (RIS Justiz RS0040189 [T5]). Entgegen der nicht weiter begründeten Ansicht des Revisionswerbers ist für die Anwendung der Verordnung (EU) 1259/2010 des Rates vom 20. …
…sohin von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen (7 Ob 2/05b = SZ 2005/11 mwN; RIS Justiz RS0045163, RS0040189). Nach § 3 IPRG ist fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden; es kommt in erster Linie auf die dort von der Rechtsprechung…
…zur Gewährung einstweiligen Unterhalts scheidet etwa auch die Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen aus (RIS Justiz RS0115011). Beim amtswegigen Erforschen des ausländischen Rechts (RIS Justiz RS0040189, RS0045126) haben die Parteien dem Gericht Beihilfe zu leisten (RIS Justiz RS0045163). Es liegt daher grundsätzlich keine Verletzung des Neuerungsverbots vor, wenn im Rechtmittelverfahren dazu…
…aber am Rechtsmittelwerber zumindest ansatzweise darzulegen, warum nach der anzuwendenden Rechtsordnung ein günstigeres als das von der ersten Instanz erzielte Ergebnis zu erwarten ist (vgl RS0040189 [T5]). Dem kam der Kläger hier nicht nach, stützt er seine Ansprüche doch selbst ausschließlich auf „inländische“ Rechtsgrundlagen. 4. Zumal der Vertrag nicht…
…zutreffend festgehalten hat - von Amts wegen zu ermitteln, wobei sich der Richter die entsprechenden Kenntnisse in jeder Lage des Verfahrens selbst zu verschaffen hat (RS0045163; RS0040189). Wie er sich diese notwendigen Kenntnisse des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen (RS0045163 [T11]; RS0040189 [T8]). Zulässige Hilfsmittel zur Ermittlung des fremden Rechts…
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