Um Vertretungsmacht begründen zu können, muss ein "äußerer Tatbestand" die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein.
…Personengruppen durch die Entscheidung beeinflusst werden könnten (RS0042405). Auch das Vorliegen von Anscheinsvollmacht kann regelmäßig nur einzelfallbezogen beurteilt werden (5 Ob 270/02w; RS0020145 [T15, T17]). Zusammenfassend vermag die Rekurswerberin daher keine Rechtsfragen der von § 502 Abs 1 ZPO geforderten Qualität aufzuzeigen, sodass der Rekurs spruchgemäß…
…Klägerin wirksame Aufträge zu erteilen. Das Vorliegen einer Rechtsscheinhaftung ist ebenfalls stets anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen (RIS-Justiz RS0019609 [T9, T18]; RS0020145 [T24]; RS0020251 [T22]). Hier führten der zuständige Projektbetreuer der Klägerin, der zuständige Mitarbeiter der örtlichen Bauaufsicht sowie der Geschäftsführer der Beklagten bereits bei den Vergabeverhandlungen…
…Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen (RIS Justiz RS0020331; RS0020145; RS0019609). Entgegen der Rechtsansicht des Revisionswerbers sind dem Sachverhalt im Anlassfall keine Anhaltspunkte für eine Anscheinsvollmacht der Schuldnerin zu entnehmen, zumal in keiner Weise ein…
…Begründung: Nach stRspr muss für die Annahme einer „Anscheinsvollmacht" ein „äußerer Tatbestand" von demjenigen gesetzt werden, gegen den er sich auswirkt (RIS-Justiz RS0020145 [T10]); der Sachverhalt, aus dem der Dritte auf eine ausreichende Bevollmächtigung schließen darf, muss immer auf ein Verhalten des Geschäftsherren selbst zurückzuführen sein [T9]; es…
…aus dem Verhalten des Vertretenen nur der Schluss abgeleitet werden kann, er habe – bereits früher – Vollmacht erteilt (RIS-Justiz RS0014300, RS0014726, RS0019609, RS0020004, RS0020145 ua). Wie der Oberste Gerichtshof schon mehrmals ausgeführt hat, rechtfertigt die Verwendung von Geschäftspapier, Firmenstempel und Faxgerät allein kein Vertrauen auf den äußeren Tatbestand für…
…rechtfertigende äußere Tatbestand vom Vertretenen selbst, im Anlassfall also von einem vertretungsbefugten Organ oder einer rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Person der späteren Schuldnerin, ausgehen musste (RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Aus den Feststellungen der Tatsacheninstanzen lässt sich im Zusammenhang mit dem Auftreten von „Jimmy“ kein Verhalten eines Organs oder eines Bevollmächtigten der…
…rechtfertigende äußere Tatbestand vom Vertretenen selbst, im Anlassfall also von einem vertretungsbefugten Organ oder einer rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Person der späteren Schuldnerin, ausgehen musste (RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Der Dritte kann sich nur dann auf den äußeren Tatbestand berufen, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der Handelnde tatsächlich…
…Vollmacht zur Veräußerung erteilt in seinem Namen und auf seine Rechnung erteilt, lässt sich nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilen (vgl RIS-Justiz RS0020145 [T17]; RS0019609 [T9]). Der Dritte wird außerdem nur dann geschützt, wenn für ihn die Herstellung des Rechtsscheins der Vollmachtserteilung kausal für den Abschluss des Geschäftes…
…können, muss ein „äußerer Tatbestand“ die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein (RS0020145). Es muss somit ein durch das Verhalten des Geschäftsherrn zurechenbar veranlasster bestimmter Sachverhalt vorliegen, der objektiv dazu geeignet ist, im Dritten den begründeten Glauben an…
…demnach entsprochen, hat das Erstgericht zu Recht eine Anscheinsvollmacht (zur Begriffsbestimmung vgl etwa Apathy in Schwimann, ABGB3 IV, § 1029 Rz 6 ff; RIS-Justiz RS0020145 und RS0014300) des Friedrich Z***** angenommen: War doch das Verhalten der beklagten Partei anlässlich der „Vortransporte" (anstandslose Bezahlung der vom Genannten für sie in…
…der entsprechende äußere Tatbestand vom Vertretenen, also den befugten Organen der Beklagten, geschaffen, sind in diesem Rahmen auch ungewöhnliche Geschäfte von der Handlungsvollmacht umfasst (vgl RS0020145; RS0020331). [13] Die Beurteilung von Bestand und Reichweite einer Handlungsvollmacht iSd § 54 UGB stellt dabei typischerweise eine Einzelfallbeurteilung dar (RS0019707 [T26]; 8 …
…Ob die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht vorliegen, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Falls, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt (RS0020145 [T15]). [2] 1.2. Dass die Vorinstanzen das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht verneinten, begründet schon deshalb keine erhebliche Rechtsfrage, weil ein – von wem auch immer…
…der objektiv dazu geeignet ist, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RIS Justiz RS0019609; RS0020145). Das Erstgericht konnte den Willen der Klägerin, lediglich aus "versicherungstechnischen Erwägungen", also zum Schein, mit der Erstbeklagten zu kontrahieren, während der wahre Vertragspartner deren Tochtergesellschaft…
…dazu geeignet ist, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zu erwecken (1 Ob 49/01i = SZ 74/177 mwN; RIS-Justiz RS0020145, RS0020004). Ob die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht (oder Duldungsvollmacht) vorliegen, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Falls, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung…
…hält. 2.) Ob die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht vorliegen, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, denen regelmäßig keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt (RIS-Justiz RS0020145 T 15 und 17). Im vorliegenden Fall finden sich auf dem für den Versicherer vorgesehenen Feld der vom Klagevertreter formulierten und von der Zweitbeklagten nach…
…zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RS0019609). Um Vertretungsmacht begründen zu können, mus s dieser „äußere Tatbestand“ vom Vertretenen selbst geschaffen sein ( RS0020145 ) und im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses vorliegen (vgl RS0020145 [T1]) . Der Vertretene muss daher einen Tatbestand setzen, der beim gutgläubigen Dritten die begründete Annahme rechtfertigt, er…
…RIS-Justiz RS0019609). Die Umstände, die die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein hervorgerufen haben, müssen vom Vertretenen selbst geschaffen sein (RIS-Justiz RS0020145). Das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht ist immer nur anhand von Umständen des jeweils zu beurteilenden Falls zu prüfen (5 Ob 270/02w; 8 Ob 77/00g…
…Vertrauen auf den äußeren Tatbestand schützenswert, wenn das tatsächlich kompetente Organ den Anschein geweckt hat, die Handlung sei durch seine Beschlussfassung gedeckt (RIS Justiz RS0014726; RS0020145; 8 Ob 111/07t = RIS Justiz RS0014699 [T 26]; Rummel in Rummel 3 § 867 Rz 9; Bollenberger in KBB 2 § 867 Rz 3…
…Klägerin kann aus einer solchen auch keine Duldungsvollmacht abgeleitet werden. Die Beurteilung von Bestand und Reichweite einer Anscheins oder Duldungsvollmacht stellt typischerweise eine Einzelfallbeurteilung dar (RS0020145 [T15 und T17]; ferner RS0053038; RS0019533 ). Dies gilt auch für die Frage des Vorliegens sowie der Reichweite einer Handlungsvollmacht iSd § 54 UGB (RS0019707…
…Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen (RIS Justiz RS0019609; RS0020145; 8 ObS 9/11y). 2.2 Bei Eröffnung des Kundenkontos legte der Bauunternehmer nur einen handschriftlichen Zettel mit den persönlichen Daten des Beklagten vor…
…zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RIS Justiz RS0019609), diese Umstände aber vom Vertretenen selbst und nicht vom Vertreter geschaffen sein müssen (RIS-Justiz RS0020145). Davon kann hier aber nicht ausgegangen werden, weil die Klägerin die Rechnungen in Unkenntnis darüber bezahlte, dass darin die Manipulationsaufschläge enthalten waren und die Beklagte…
…ein „äußerer Tatbestand“ die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein (RIS Justiz RS0020145; RS0020331; vgl auch RS0019609). Die Beurteilung von Bestand und Reichweite einer solchen Anscheinsvollmacht stellt typischerweise eine Einzelfallbeurteilung dar (RIS Justiz RS0020145 [T15 und T17]; ferner…
…RIS Justiz RS0019609). Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen bzw eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (RIS Justiz RS0020145). Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen (vgl RIS Justiz RS0020251). Das…
…RIS Justiz RS0019609). Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen oder eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (RIS Justiz RS0020145). Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen (vgl RIS Justiz RS0020251). Das…
…Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat dabei nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen oder eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (RIS-Justiz RS0019609; RS0020004; RS0020145; RS0020331; zuletzt etwa 8 ObS 1/17f; 8 Ob 98/17w). 2.1. Will der Geschäftsherr die nach § 1029…
…Organs auszugehen. Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des gutgläubigen Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen (vgl RS0019609; RS0020145). 3.3. Den österreichischen Gesetzen ist keine (allgemeine) Regulierungsvollmacht des Haftpflichtversicherers zu entnehmen. Es kommt auf die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Bedingungslage an. 3.4. Der Schadensreferent…
…erteilt (RS0019609 [T10]). Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen ( RS0019609 [T17]; RS0020145 [T23]; RS0020004 ). Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen ( RS0019609 [T18]; RS0020145 [T24]). [9] 2.2 …
…ein „äußerer Tatbestand“ die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein (RIS Justiz RS0020145). Der Vertretene muss einen Tatbestand setzen, der beim gutgläubigen Dritten die begründete Annahme rechtfertigt, er habe dem für ihn Handelnden eine entsprechende Vollmacht erteilt (vgl…
…Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen (RIS Justiz RS0020331; RS0020145; RS0019609). Selbst die erlaubte Verwendung von Geschäftspapieren oder eines Firmenstempels stellt für sich allein nach der Rechtsprechung keinen eindeutigen Hinweis auf das Vorhandensein von Vertretungsmacht…
…Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RS0019609). Um Vertretungsmacht begründen zu können, muss der „äußere Tatbestand“ vom Vertretenen selbst geschaffen sein (RS0020145). Die Beurteilung von Bestand und Reichweite einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht stellt typischerweise eine Einzelfallbeurteilung dar (RS0020145 [T15 und T17]). Der Oberste Gerichtshof sprach bereits aus…
…den Anschein durch den Dritten, der bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit also davon ausgehen durfte, dass der als Bevollmächtigter Handelnde tatsächlich eine Vollmacht habe (vgl RS0020331, RS0020145, RS0020251; Bydlinski in KBB 6 § 1029 ABGB Rz 6). Anscheinsvollmacht darf daher nur dann angenommen werden, wenn aus dem Verhalten des Vertretenen…
…Handlung des nicht kompetenten Organs dulden. Immer muss aber das Vertrauen des Dritten seine Grundlage in einem für ihn erkennbaren Verhalten des Vertretenen haben (vgl RS0020145 [T10]). Es müssen Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken…
…Voraussetzungen für eine Anscheinsvollmacht nicht erfüllt. Denn nach stRspr muss dafür ein äußerer Tatbestand von demjenigen gesetzt werden, gegen den er sich auswirkt (RIS Justiz RS0020145 T10); der Sachverhalt, aus dem der Dritte auf eine ausreichende Bevollmächtigung schließen darf, muss immer auf ein Verhalten des Geschäftsherren selbst zurückzuführen sein [T9]; es…
…Grundlage für die Überzeugung der klagenden Partei hätte sein können; nur darauf und nicht auf das Verhalten des Bauleiters kommt es an (vgl RIS Justiz RS0020145; RS0020331). Soweit der Rekurs auf Verhalten des Bauleiters hinweist, geht er daher fehl. 2. Eine Anscheins oder Duldungsvollmacht kann in der Bezahlung von Teilrechnungen…
…RIS Justiz RS0019609). Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen bzw eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (RIS Justiz RS0020145). Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen. Wie weit die Mitwirkung des…
…beabsichtigten Geschäftes zu erwecken (RIS-Justiz RS0019609). Die Umstände, die Grundlage für die Überzeugung des Dritten sind, müssen vom Vertretenen selbst geschaffen sein (RIS-Justiz RS0020145). Wie weit die Mitwirkung des angeblichen Vollmachtsgebers an der Erweckung des Scheines eines Vollmachtsverhältnisses gehen und ob sie dem vertrauenden Dritten gegenüber unmittelbar in Erscheinung…
…durch den Dritten, der bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit also davon ausgehen durfte, dass der als Bevollmächtigter Handelnde tatsächlich eine Vollmacht habe (vgl RIS-Justiz RS0020331, RS0020145, RS0020251; Bydlinski in KBB 5 § 1029 ABGB Rz 6). 1.2. Soll der äußere Tatbestand die Grundlage für die Überzeugung des Dritten von der…
…Anschein hat also nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen bzw eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (8 Ob 45/14x; RIS Justiz RS0020145). Dass der in Wahrheit nicht zum Verkauf befugte Mitarbeiter der Klägerin den Kaufpreis für das Alteisen und die den Gegenstand der Herausgabeklage bildende Stahlplastik kassiert…
…Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RS0019609). Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat von einem Verhalten des Vertretenen bzw eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (RS0020145). Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen (vgl RS0020251). I.2.1 …
…in ihm der begründete Glaube an die Berechtigung zur Vertretung der Beklagten erweckt werden konnte (vgl 7 Ob 24/06i mwN; RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Auch in diesem Fall verschickte die Beklagte die Polizze an den Kläger. Auf die F***** wurde nicht hingewiesen und es steht auch kein Umstand…
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