3Ob187/18y—OGH Entscheidung
24. Oktober 2018
…verpflichtet; welche Verhaltenspflichten ihn dabei im Einzelnen treffen, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (RIS Justiz RS0108074 [T3, T19], RS0119752 [T3], RS0029601 [T4, T7, T9]). Die konkrete Ausgestaltung der Beratungspflichten, ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden und…