34R129/16i—OLG Wien Entscheidung
22. Februar 2017
…vom 23.3.2016) : 1. Die mit dem Rekurs vorgelegten Urkunden sind zurückzuweisen, weil die Gegnerin damit gegen das auch im Provisorialverfahren geltende Neuerungsverbot verstößt (RIS-Justiz RS0002445; allgemein RS010858; RS00420919). 2. Auch wenn die Gegnerin eine Zuordnung zu den beiden, in der Anfechtungserklärung genannten Rekursgründen nicht vornimmt, so ist doch evident, dass…