Die Kenntnis des Sachverhaltes, der den Grund des Entschädigungsanspruches darstellt, beginnt erst, wenn dem Beschädigten der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen hätte können.
…1] 1.1. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt, wenn der Geschädigte Kenntnis vom ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt erlangt ( RS0034322 ; RS0034366 ; RS0034374 ; RS0034387 ; RS0034524 ; RS0034547 ; RS0034951 ; RS0050338 ). Die Verjährungsfrist wird erst dann in Gang gesetzt, wenn die Kenntnis des Geschädigten über den Schadenseintritt, die Person des Schädigers und den…
…wird dann eine Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angenommen (RS0034686 [T12]), wenn er die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann (RS0034524 [T21]; RS0034366 [T20]). Insoweit darf sich der Geschädigte nicht einfach passiv verhalten (RS0065360). Abzustellen ist auf die Umstände des konkreten Falls, wobei die Erkundigungspflicht des…
…Anspruchs maßgebenden Tatsachen deshalb erst vor, wenn dem Gläubiger der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen hätte können (RS0034524 zu § 1489 ABGB). Wenn der Gläubiger die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann, gilt die Kenntnisnahme…
…vor. Die Beurteilung, wo die Grenzen der Erkundigungspflichten einer geschädigten Partei liegen, um die Verjährung abzuwenden, stellt – wie bereits dargelegt – eine Einzelfallentscheidung dar (RS0034524 [T22, T23 uvm]). Darüber hinausgehende Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung iSd angeführten Bestimmung waren nicht zu klären. …
…zu laufen, in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524; RS0034378). Maßgeblich ist, ob dem Geschädigten objektiv alle für das Entstehen des Anspruchs maßgebenden Tatumstände bekannt waren (RS003454). Der den Anspruch begründende Sachverhalt muss dem…
…Schaden und Schädiger. Der Geschädigte muss sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennen, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann ( RS0034524 ). Der den Anspruch begründende Sachverhalt muss dem Geschädigten zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch soweit bekannt sein, dass er in der Lage ist, das…
…des Obersten Gerichtshofs beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn dem Geschädigten der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er mit Aussicht auf Erfolg eine Klage einbringen kann (RS0034524). Der Beginn der Verjährung setzt damit voraus, dass dem Geschädigten auch die Schadensursache und der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden bekannt…
…zu laufen, in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524; vgl RS0034374; vgl RS0034951). [8] 2. 2 Die Kenntnis muss dabei den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen (RS0034374 [T13]), insbesondere auch die Kenntnis des Ursachenzusammenhangs zwischen…
…zu laufen, in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524, RS0034374, RS0034951). Die Kenntnis muss dabei den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch die Kenntnis des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Schaden und einem bestimmten Verhalten des…
…der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen so weit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (vgl RIS Justiz RS0034524). Die Kenntnis muss den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch den Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und dem dem Schädiger angelasteten Verhalten, sowie in Fällen der…
…743; SZ 57/171; SZ 58/90; JBl 1987, 450; JBl 1988, 321; SZ 60/204; ZVR 1988/83; JBl 1989, 321 uva; RIS-Justiz RS0034524; RS0034374; M. Bydlinski aaO Rz 3 zu § 1489). Bei Unfällen ist dieser Zeitpunkt in Ermangelung anderweitiger Behauptungen mit dem Unfallstag gleichzusetzen (SZ 47/68…
…mit Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger. Diese muss so weit reichen, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS Justiz RS0034524, RS0034374, RS0034387, vgl auch RS0034366). Es genügt, wenn der Geschädigte Kenntnis von den schädlichen Wirkungen eines Ereignisses erlangt, dessen Ursache oder Mitursache irgendein dem Schädiger…
…künftigen, aber schon vorhersehbaren Schäden hat der Geschädigte daher dann, wenn ihm schon ein Primärschaden entstanden ist, mit einer Feststellungsklage innerhalb der Verjährungsfrist zu begegnen (RS0034524 [T11]). Die Verjährung beginnt allerdings nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des (Primär-)Schadens zu laufen (vgl RS0083144). Auch das Entstehen einer Verbindlichkeit ist ein möglicher…
…1. 6. 2012 die entscheidenden Zusammenhänge für die Geltendmachung der Haftung der Beklagten gekannt hat bzw hätte erkennen müssen (RIS Justiz RS0034366 [T19], RS0034524 uva; zur Beweislast der Beklagten RIS Justiz RS0034456). 9. Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Erwägungen der…
…im Zusammenhang mit diesen Arbeiten gestanden seien, nicht ein. Sie zeigen damit nicht auf, dass das Berufungsgericht die – jeweils im Einzelfall zu beantwortende (vgl RS0034524 [T10, T23, T32, T41, T47, T52, T55) – Frage, wann der Sachverhalt soweit bekannt war, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden hätte…
…gesetzt (RS0034374; RS0034366), wobei es darauf ankommt, wann die Kenntnis des Geschädigten einen solchen Grad erreicht hat, dass mit Aussicht auf Erfolg geklagt werden kann (RS0034524; RS0034374 [T28, T37, T49]). Diese Kenntnis muss den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch jene Umstände, aus denen sich ein Verschulden des Schädigers ableiten lässt…
…dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen so weit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS-Justiz RS0034524; vgl auch RS0034374). Die Kenntnis muss dabei den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch die Kenntnis des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Schaden und einem bestimmten, dem…
…von Schaden und Schädiger verjährt. Dem Geschädigten muss der Sachverhalt soweit bekannt sein, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erheben kann (RIS Justiz RS0034524). Dies war hier, wie das Berufungsgericht unwidersprochen annahm, (spätestens) am 29. 4. 2009, dem Tag des an die klagende Partei gerichteten Forderungsschreibens der…
…Kenntnis muss den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch die Kenntnis des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Schaden und einem bestimmten, dem Schädiger anzulastenden Verhalten (RIS Justiz RS0034524 [T49]), in Fällen der Verschuldenshaftung daher auch die Kenntnis jener Umstände, aus denen sich die Sorgfaltswidrigkeit des Schädigers ergibt (vgl RIS Justiz RS0034524 [T14, T29…
…Erfolg erheben kann ( RS0034512 [insb T11]). Wann eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann, ist stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ( RS0034524 [T23, T41]). Eine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung durch das Berufungsgericht zeigt der Kläger nicht auf. [6] 2. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hatte der…
…der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen so weit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS Justiz RS0034524; vgl auch RS0034374). Die Kenntnis muss dabei den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch die Kenntnis des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Schaden und einem bestimmten, dem…
…er mit Aussicht auf Erfolg klagen kann, er also in der Lage ist, das zur Begründung seines Ersatzanspruchs erforderliche Sachvorbringen konkret zu erstatten (RIS Justiz RS0034524 [bes T14, T24, T25]); er darf nicht etwa solange mit der Klageführung warten, bis er alle Beweismittel gesammelt hat, die sein Prozessrisiko auf ein Minimum…
…dass er mit Aussicht auf Erfolg klagen kann, also in der Lage ist, das zur Begründung seines Ersatzanspruchs erforderliche Sachvorbringen konkret zu erstatten (RIS Justiz RS0034524). Das bedingt die Kenntnis des Kausalzusammenhangs und – bei verschuldensabhängiger Haftung – auch die Kenntnis der Umstände, die das Verschulden begründen (RIS Justiz RS0034524 [T27…
…aus (RS0034366 [T3, T6]). Die Kenntnis des Schädigers muss so weit gehen, dass eine Klage gegen ihn mit Aussicht auf Erfolg eingebracht werden kann (RS0034686, RS0034524). [16] Von der Rechtsprechung wird aber in gewissem Maß eine Erkundigungsobliegenheit angenommen, wenn der Geschädigte die für die erfolgsversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe…
…angestellt werden kann; der Geschädigte darf aber nicht so lange zuwarten, bis er den Rechtsstreit zu gewinnen glaubt (SZ 69/251 ua, vgl RIS-Justiz RS0034524). Wo die Grenzen der Erkundigungspflicht liegen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (SZ 69/251 ua). Die Rechtsmeinung des Berufungsgerichtes, die Verjährungsfrist sei erst…
…zu laufen, in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524). Die Kenntnis muss dabei den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch die Kenntnis des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Schaden und eine m bestimmten, dem Schädiger anzulastenden…
…in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS Justiz RS0034524; RS0034374), hat das Berufungsgericht ohnedies erkannt. Wann dieser Zeitpunkt eingetreten ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die von Fällen unvertretbarer Fehlbeurteilung abgesehen keine erhebliche Rechtsfrage…
…Möglichkeit zur Einbringung einer Klage (hier: zur Ausdehnung des Klagebegehrens) fehlt (9 Ob 35/06x mwN; RIS Justiz RS0034366, RS0034374 [T4], RS0034440 [T2], RS0034524 [T36], RS0034951 [T2, T4, T5 und T7]; Dehn aaO Rz 5). Die Zweitklägerin hat das in der Klage erhobene, mit 3.000 EUR…
…zu laufen. Der Ersatzpflichtige muss sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen so weit kennen, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RS0034524). Die objektive Möglichkeit zur Klageführung ist gegeben, wenn dem Geschädigten der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden erkennbar war oder sein musste…
…in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS Justiz RS0034524; RS0034327; M. Bydlinski in Rummel ³, § 1489 Rz 3; Mader/Janisch in Schwimann , ABGB³ VI, § 1489 Rz 9; Dehn in KBB²…
…Entschädigungsanspruchs darstellt, beginnt erst, wenn dem Geschädigten der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg einbringen hätte können (RIS Justiz RS0034524). Bei Schadenersatzansprüchen ist mangels abweichender Behauptungen die Kenntnis vom Ersatzpflichtigen mit dem Unfalldatum gleichzusetzen, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände Abweichendes zu gelten hat…
…Aussicht auf Erfolg klagen kann, er also in der Lage ist, das zur Begründung seines Ersatzanspruchs erforderliche Sachvorbringen konkret zu erstatten (RS0034374 [T37, T38, T49]; RS0034524). Ab wann eine ausreichende Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen anzunehmen ist, ist stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig (RS0034374 [T47]; RS0034524 [T23, T41]; RS0113916…
…der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (vgl RIS Justiz RS0034366; RS0034524). Die Kenntnis muss den ganzen anspruchsbegründenden Sachverhalt umfassen, insbesondere auch den Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und dem dem Schädiger angelasteten Verhalten, sowie in Fällen der…
…321; Schubert in Rummel, ABGB² Rz 4 zu § 1489; Mader in Schwimann, ABGB² Rz 9 und 11 zu § 1489; RIS-Justiz RS0034524 und RS0034366). Bloße Mutmaßungen über die angeführten Umstände genügen hingegen nicht (JBl 1987, 451). Hat der Geschädigte als Laie keinen Einblick in die für das…
…dass er mit Aussicht auf Erfolg klagen kann, also in der Lage ist, das zur Begründung seines Ersatzanspruchs erforderliche Sachvorbringen konkret zu erstatten (RIS Justiz RS0034524; M. Bydlinski in Rummel ³ § 1489 Rz 3; Mader/Janisch in Schwimann, ABGB³ § 1489 Rz 9; R…
…und dem schadensstiftenden Verhalten einen solchen Grad erreichte, dass mit Aussicht auf Erfolg geklagt werden kann (1 Ob 27/05k mwN; vgl auch RIS-Justiz RS0034524; RS0034387; RS0034366). Die bloße Möglichkeit zur Ermittlung maßgebender Tatsachen ersetzt deren Bekanntsein an sich nicht; allerdings genügt die Kenntnis von Umständen, aufgrund derer der Geschädigte…
…dass er mit Aussicht auf Erfolg klagen kann, also in der Lage ist, das zur Begründung seines Ersatzanspruchs erforderliche Sachvorbringen konkret zu erstatten (RIS-Justiz RS0034524; M. Bydlinski in Rummel ³ § 1489 Rz 3; Mader/Janisch in Schwimann , ABGB³ § 1489 Rz 9). …
…in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS Justiz RS0034524; RS0034374). Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig (RIS Justiz RS0034456). Die Beantwortung der Rechtsfrage, wann der für eine erfolgversprechende Klagsführung ausreichende Kenntnisstand…
…nicht nur eine Leistungsklage, sondern auch - wenn etwa die genaue Berechnung des Schadens noch nicht möglich ist - eine Feststellungsklage in Betracht zu ziehen (RIS-Justiz RS0034524; vgl auch RIS-Justiz RS0034686; RS0034951 ua). Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatten alle Kläger im Februar 2003 von einem Gutachten eines Sachverständigen Kenntnis, aus…
…in dem der Ersatzberechtigte sowohl den Schaden als auch den Ersatzpflichtigen soweit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann (RIS-Justiz RS0034524; RS0034327; M. Bydlinski in Rummel ABGB3, § 1489 Rz 3; Mader/Janisch in Schwimann ABGB3, § 1489 Rz 9; Dehn in KBB2, § 1489 Rz…
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