Eine Nichtbeförderung iSd Art 4 iVm Art 2 lit j EU-FluggastVO liegt auch ohne ausdrückliche Zurückweisung des Fluggastes vor, wenn sich dieser nach der Mitteilung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen, dass der Flug annulliert sei, vom Flugsteig entfernt; der Flug aber in der Folge doch noch (verspätet) durchgeführt wird.
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