(1) Für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bedarf es eines Antrags. Die Feststellung erfolgt
1. in jenen Fällen, in denen
a) für die Feststellung, ob die für die Verwirklichung des Tatbestandes maßgeblichen Umstände gegeben sind, Ermittlungen erforderlich sind, die nicht im Zuge der Abfertigung abgeschlossen werden können, oder
b) der Antrag nicht in der Anmeldung gestellt wird,
mit gesonderter Entscheidung (§ 185 BAO),
2. in allen übrigen Fällen durch die Annahme der Anmeldung.
(2) Auf welche Fälle Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a zutrifft, hat der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festzulegen.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 90 Z 34, BGBl. I Nr. 104/2019)
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/2015)
ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz
§ 87 Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit
(1) Für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bedarf es eines Antrags. Die Feststellung erfolgt 1. in jenen Fällen, in denen a) für die Feststellung, ob die für die Verwirklichung des Tatbestandes maßgeblichen Umstände gegeben sind, Ermittlungen erforderlich sind, die nicht im Zuge der Abfert…
§ 86 Außertarifliche Ein- und Ausfuhrabgabenfreiheit
…dem in der Republik Österreich anwendbaren Völkerrecht, soweit es solche Befreiungen betrifft, sowie den §§ 89 bis 97. (2) Die §§ 87 bis 92 gelten sinngemäß für die Ausfuhr ausfuhrabgabepflichtiger Waren. In diesen Fällen genügt mündliche Anmeldung. (3) Die Art. 85, 114 und 254 Abs. …
ZollR-DV 2004 · Durchführung des Zollrechts
§ 25 Gesonderte Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit (§ 87 Abs. 2 ZollR-DG)
…324 vom 10.12.2009 S. 23 in der geltenden Fassung mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs. 1 Z 1 lit. a ZollR-DG): 1. Kapitel I, soweit a) es sich um motorisierte Beförderungsmittel handelt, b) der Antragsteller i) vor der Übersiedlung bereits einen Wohnsitz im Zollgebiet der Europäischen…
§ 9b Zu Art. 141 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446
… 2015/2446 angemeldet, gilt dies auch als Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Feststellung im Sinn des § 87 ZollR-DG.…
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