(1) Wenn der zu einer Arbeits- oder Naturalleistung Verpflichtete dieser Pflicht gar nicht oder nicht vollständig oder nicht zur gehörigen Zeit nachgekommen ist, so kann die mangelnde Leistung nach vorheriger Androhung auf Gefahr und Kosten des Verpflichteten bewerkstelligt werden.
(2) Die Vollstreckungsbehörde kann in einem solchen Fall dem Verpflichteten die Vorauszahlung der Kosten gegen nachträgliche Verrechnung auftragen. Der Auftrag zur Vorauszahlung ist vollstreckbar.
VwFormV · Verwaltungsformularverordnung
§ 1
…53b VStG (Vorführung zum Strafantritt; Verständigung der Strafvollzugsbehörde) – Formular 51 zu § 54b VStG (Teilzahlungsbescheid) – Formular 52 zu § 4 VVG (Androhung der Ersatzvornahme) – Formular 53 zu § 4 VVG (Bescheid über die Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme) – Formular 54 zu…
Oö. NSchG 2001 · Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
§ 42 § 42Sicherheitsleistung
…sich ein solches Institut verpflichtet, die Sicherheitssumme bei Verfall zu bezahlen. (4) Die Sicherheitsleistung ist zur Deckung der Kosten einer allfälligen Ersatzvornahme nach § 4 VVG zu verwenden. (5) Die Sicherheitsleistung samt angefallenen Zinsen ist freizugeben, sobald die Maßnahmen, deren Durchführung sie sicherstellen sollte, abgeschlossen sind oder wenn sie sich als…
S.AWG · Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998
§ 11 Erfassung von biogenen und getrennt zu sammelnden Siedlungsabfällen (Altstoffen)sowie von sonstigen Abfällen
…von entgegen den Bestimmungen des Abs 4 aufgestellten Sammeleinrichtungen aufzufordern, diese binnen angemessener Frist zu entfernen. Nach Entfernung im Wege der Ersatzvornahme (§ 4 VVG) ist der Eigentümer über die Möglichkeit zur Abholung der Sammeleinrichtung zu informieren. Für die Zwischenlagerung der entfernten Sammeleinrichtungen kann die Gemeinde dem Eigentümer Lagerkosten in…
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