(1) Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird.
(2) Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs unter den näheren Bedingungen des Abs. 3 bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihm erzeugten Dokumente verwendet werden.
(3) Die Amtssignatur ist im Dokument durch eine Bildmarke, die der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs im Internet als die seine gesichert veröffentlicht hat, sowie durch einen Hinweis im Dokument, dass dieses amtssigniert wurde, darzustellen. Die Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels sind vom Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs bereitzustellen.
AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 18 Erledigungen
…der Behörde, das Datum der Genehmigung und den Namen des Genehmigenden zu enthalten. Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten müssen mit einer Amtssignatur (§ 19 E-GovG) versehen sein; Ausfertigungen in Form von Ausdrucken von mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokumenten oder von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen…
Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung
§ 4
…33 TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in…
K-VStR 1998 · Villacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998
§ 90b § 90bAutomationsunterstützte Haushaltsführung
…tritt und i) im Falle von Einzahlungsbestätigungen für die Übergabe von Zahlungsmitteln in Form von elektronischen Dokumenten diese mit einer Amtssignatur im Sinne von § 19 E-GovG versehen sind; Ausfertigungen dieser Einzahlungsbestätigungen in Form von Ausdrucken oder von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine Unterschrift des Gemeindebediensteten.…
K-KStR 1998 · Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998
§ 88b § 88bAutomationsunterstützte Haushaltsführung
…tritt und i) im Falle von Einzahlungsbestätigungen für die Übergabe von Zahlungsmitteln in Form von elektronischen Dokumenten diese mit einer Amtssignatur im Sinne von § 19 E-GovG versehen sind; Ausfertigungen dieser Einzahlungsbestätigungen in Form von Ausdrucken oder von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine Unterschrift des Gemeindebediensteten.…
VfGH-EV-GO · VfGH-elektronischer Verkehr-Geschäftsordnung
§ 8 Ausfertigungen
…geben; dieses Protokoll ist mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. (4) Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes sind mit einer elektronischen Signatur zu versehen, die § 19 E-GovG zu entsprechen hat. Sie hat einen Zusatz auf die Gerichtsfunktion zu enthalten und ist auf der Website www.vfgh.gv.at mit den Angaben entsprechend dem vorhergehenden Satz…
§ 7 Einbringung von Schriftsätzen
…getrennte Anhänge zu übermitteln. Beilagen sind mit einer Bezeichnung zu versehen, die ihren Inhalt zum Ausdruck bringt. Schriftsätze von Behörden sind mit Amtssignatur (§ 19 E-GovG) zu versehen. Gemäß Abs. 1 Z 4 eingebrachte Schriftsätze sind mit einer Signatur gemäß Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU…
VfGH-EVV · VfGH-elektronischer Verkehr-Verordnung
§ 1 Elektronische Einbringung von Schriftsätzen und von Beilagen zu Schriftsätzen
…getrennte Anhänge zu übermitteln. Beilagen sind mit einer Bezeichnung zu versehen, die ihren Inhalt zum Ausdruck bringt. Schriftsätze von Behörden sind mit Amtssignatur (§ 19 E-GovG) zu versehen. Gemäß Abs. 1 Z 4 eingebrachte Schriftsätze sind mit einer Signatur gemäß Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU…
§ 2 Elektronische Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen
…§ 2 Abs. 6 erster Satz lautet: „Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes sind mit einer elektronischen Signatur zu versehen, die § 19 E-GovG zu entsprechen hat.“.“ Gemeint ist möglicherweise § 2 Abs. 4 erster Satz.)…
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 217 Elektronische Kommunikation
…Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen, Teilnahmeanträgen, Angeboten, Wettbewerbsarbeiten sowie Auftragsbestätigungen sind diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer Amtssignatur gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG zu versehen bzw. hat die Übermittlung so zu erfolgen, dass die Vollständigkeit, Echtheit und Unverfälschtheit der Datensätze mit einer Qualität gewährleistet ist, die mit der…
VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
§ 43
…Schriftführers/der Schriftführerin mit dem Vermerk „Für die Richtigkeit der Ausfertigung“. Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten müssen mit einer Amtssignatur (§ 19 E-GovG) versehen sein; Ausfertigungen in Form von Ausdrucken von mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokumenten oder von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen…
ERV 2021 · Elektronischer Rechtsverkehr
§ 11 Besondere Bestimmungen für das Grundbuchverfahren
…kann den Antrag auf Löschung eines Pfandrechts für ein Darlehen, das sie dem Liegenschaftseigentümer gewährt hat, samt den erforderlichen mit der Amtssignatur (§§ 19 ff. E-GovG) versehenen Beilagen dem Grundbuchsgericht im elektronischen Rechtsverkehr übermitteln.…
ZTG 2019 · Ziviltechnikergesetz 2019
§ 18 Siegel
…Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004). Für die Prüfbarkeit der elektronischen Beurkundungssignatur und die Rückführbarkeit von Ausdrucken gelten § 19 Abs. 3 und § 20 E-GovG, soweit die Rückführung der Ansicht des gesamten Dokuments in eine Form, die die Signaturprüfung zulässt, möglich ist. (2) Vor Ausübung der Befugnis ist die Genehmigung…
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes 2021
Art. 4 Berichter/Berichterin
…Berichterin mit dem Vermerk „Für die Richtigkeit der Ausfertigung“ zu beglaubigen. Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten müssen mit einer Amtssignatur (§ 19 E-GovG) versehen sein; Ausfertigungen in Form von Ausdrucken von mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokumenten oder von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen…
RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 42b
…Führung der Geschäfte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags hat sich der Präsident seiner elektronischen Anwaltssignatur unter Beisetzung einer bildlichen Darstellung des Amtssiegels des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (§ 19 Abs. 3 E-GovG) und des Vermerks „als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags“ zu bedienen; entsprechendes gilt sinngemäß auch für seine Stellvertreter.…
§ 22
…Unterfertigung bei Führung der Geschäfte der Rechtsanwaltskammer hat sich der Präsident seiner elektronischen Anwaltssignatur unter Beisetzung einer bildlichen Darstellung des Amtssiegels der Rechtsanwaltskammer (§ 19 Abs. 3 E-GovG) und des Vermerks „als Präsident der Rechtsanwaltskammer“ zu bedienen; entsprechendes gilt sinngemäß auch für seine Stellvertreter.…
StudFG · Studienförderungsgesetz 1992
§ 41 Erledigung des Antrages
…weder eine Unterschrift der genehmigenden Person noch eine Beglaubigung aufweisen, als durch den Leiter der Studienbeihilfenbehörde genehmigt. Sie sind jedenfalls mit einer Amtssignatur (§ 19 E-GovG) zu versehen. (4) Unrichtigkeiten in Bescheiden, die durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung von Daten gemäß § 40 Abs. 5 bewirkt wurden, kann…
NO · Notariatsordnung
§ 13
…hat. Bei Gebrauch der elektronischen Beurkundungssignatur ist das Amtssiegel zusätzlich noch im Unterschriftsvermerk am Schluss des Textes der elektronisch zu unterzeichnenden Urkunde abzubilden (§ 19 Abs. 3 E-GovG). Für die Prüfbarkeit der elektronischen Beurkundungssignatur und die Rückführbarkeit von Ausdrucken gelten § 19 Abs. 3 und § 20 E-GovG, soweit…
§ 133 § 133.
…Unterfertigung bei Führung der Geschäfte der Notariatskammer hat sich der Präsident seiner elektronischen Notarsignatur unter Beisetzung einer bildlichen Darstellung des Amtssiegels der Notariatskammer (§ 19 Abs. 3 E-GovG) und des Vermerks „als Präsident der Notariatskammer“ zu bedienen; entsprechendes gilt sinngemäß auch für seine Stellvertreter. (2) Wenn der Präsident ausscheidet, hat das…
§ 141e
…Führung der Geschäfte der Österreichischen Notariatskammer hat sich der Präsident seiner elektronischen Notarsignatur unter Beisetzung einer bildlichen Darstellung des Amtssiegels der Österreichischen Notariatskammer (§ 19 Abs. 3 E-GovG) und des Vermerks „als Präsident der Österreichischen Notariatskammer“ zu bedienen; entsprechendes gilt sinngemäß auch für seine Stellvertreter. (2) Der Präsident hat die Verhandlungen…
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