(1) Verfahren von Sektorenauftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert
1. bei Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI mindestens 1 Million Euro beträgt, oder
2. bei Lieferaufträgen und allen übrigen Dienstleistungsaufträgen mindestens 443 000 Euro (Anm. 1) beträgt, oder
3. bei Bauaufträgen mindestens 5 548 000 Euro (Anm. 2) beträgt.
(2) Wettbewerbe von Sektorenauftraggebern erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn bei Realisierungswettbewerben der geschätzte Auftragswert des Dienstleistungsauftrages unter Berücksichtigung etwaiger Preisgelder und Zahlungen an Teilnehmer bzw. bei Ideenwettbewerben die Summe der Preisgelder und Zahlungen an Teilnehmer mindestens 443 000 Euro (Anm. 1) beträgt.
(3) Verfahren von Sektorenauftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Unterschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert die in Abs. 1 genannten Beträge nicht erreicht. Wettbewerbe erfolgen im Unterschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert unter Einrechnung der Preisgelder und Zahlungen oder die Summe der Preisgelder und Zahlungen an die Teilnehmer den in Abs. 2 genannten Betrag nicht erreicht.
(_________________________
Anm. 1: gemäß K, BGBl. II Nr. 358/2019, ab 1.1.2020: 428 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 560/2021, ab 1.1.2022: 431 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 374/2023, ab 1.1.2024: 443 000 Euro
Anm. 2: ab 1.1.2020: 5 350 000 Euro
ab 1.1.2022: 5 382 000 Euro
ab 1.1.2024: 5 538 000 Euro)
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 185 Schwellenwerte
(1) Verfahren von Sektorenauftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert 1. bei Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI mindestens 1 Million Euro beträgt, oder 2. bei Lieferaufträgen und allen übrigen Dienstleistungsaufträgen mindestens …
§ 192 Änderung der Schwellen- oder Loswerte
…1) Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 185 Abs. 1 und 2, 187 Abs. 3, 188 Abs. 4 und 5, 189 Abs. 5 und 6, 213 Abs. 2…
§ 187 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
…und Dienstleistungen einzubeziehen, die dem Unternehmer vom Sektorenauftraggeber zur Verfügung gestellt werden. (3) Erreicht oder übersteigt der kumulierte Wert der Lose den in § 185 Abs. 1 Z 3 genannten Schwellenwert, so gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für die Vergabe von Bauaufträgen im Oberschwellenbereich für die Vergabe aller…
§ 365 Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit
…Rahmenvereinbarungen sind als unwesentliche Änderungen anzusehen: 1. Änderungen der Auftragssumme, sofern sie a) die betreffenden, in § 12 Abs. 1 bzw. § 185 Abs. 1 genannten Schwellenwerte und b) 10% der ursprünglichen Auftragssumme bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bzw. 15% der ursprünglichen Auftragssumme bei Bauaufträgen nicht übersteigen. Der…
K-VergRG 2018 · Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2018
§ 11 § 11Gebühren
…sich der Antrag lediglich auf die Vergabe eines Loses, dessen geschätzter Auftragswert den jeweiligen Schwellenwert gemäß § 12 Abs. 1 oder § 185 Abs. 1 BVergG 2018, gemäß § 11 Abs. 1 BVergGKonz 2018 oder gemäß § 10 Abs. 1 oder § 117 BVergGVS 2012 nicht erreicht…
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