Wer berechtigt ist, die Hinzurechnung bestimmter Schenkungen zu verlangen, hat in Bezug auf diese einen Auskunftsanspruch gegen die Verlassenschaft, die Erben und den Geschenknehmer.
…Anerben tritt. Diese Veränderung der Masse durch die Zuweisung ist auch für die Pflichtteilsberechnung maßgebend, weil sie als der wirklichen Zuteilung im Sinne des §786 ABGB vorangehend zu denken ist (vgl. zB OGH 13.10.1982, 6 Ob 9/82). 1.3.4. Die von der Antragstellerin behauptete Verfassungswidrigkeit des §11 AnerbenG…
…gegen den Anerben tritt. Diese Veränderung der Masse durch die Zuweisung ist auch für die Pflichtteilsberechnung maßgebend, weil sie der wirklichen Zuteilung iS des § 786 ABGB vorangehend zu denken ist. Ist nun aber der Anerbe - wie im vorliegenden Fall - der einzige Erbe, bedarf es des Rechtsinstitutes der "Zuweisung" zur Auseinandersetzung mit…
…Wertveränderungen alle teilnehmen. Dieser Grundsatz,der sich aus § 167 AußstrG. ergibt, ist für das ähnliche Verhältnis zwischen dem Erben und dem Noterben im § 786 ABGB. noch deutlicher zum Ausdruck gebracht worden. Die von der Beklagten auf Grund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 31. Mai 1950, SZ. XXIII/180, vertretene…
…veröffentlichte) Entscheidung des Obersten Gerichtshofs geklärt wurde (RS0112921 [T5]). [2] 2. Der Senat hat zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB besteht, in der Entscheidung 2 Ob 227/19z (= RS0133354) ausführlich Stellung genommen. Danach muss der Anspruchswerber Umstände behaupten und beweisen, die auf…
ist. Der Noterbe kann den Manifestationsanspruch gegen den richten, dem die Kenntnis des Umfanges des Nachlasses unter Berücksichtigung der Schwankungen entsprechend der Vorschrift des § 786 ABGB nach der Sachlage und Rechtslage zuzumuten ist.…
Anerben tritt. Diese Veränderung der Masse durch die Zuweisung ist auch für die Pflichtteilsberechnung maßgebend, weil sie gedanklich der wirklichen Zuteilung im Sinne des § 786 ABGB vorangehend zu denken ist.…
…dieser Nutzungsmöglichkeit geschätzt worden. Zu Recht sei der Sachverständige davon ausgegangen, daß der Realitätenmarkt stagniere. Da das Erstgericht den Wert im Zeitpunkt der Zuteilung (§ 786 ABGB) ohnedies zugrunde gelegt und auch bei der Wertermittlung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen habe, könne ihm kein Rechtsirrtum angelastet werden. Die von der Klägerin erhobene…
…weichenden Kinder der Übergeber maßgebend ist, zu bestimmen sei. Gemäß § 7 ABGB ist daher auf ähnliche Begehungen Bedacht zu nehmen. Eine solche ist § 786 ABGB. Nach dieser Bestimmung ist bis zur wirklichen Teilung die Erbschaft als zwischen den Erben und Pflichteilsberechtigten gemeinschaftlich zu betrachten, so am Ertrag also auch das…
…des Erblassers vorhanden waren (§ 97 AußstrG.). Auf Grund dieses Inventars ist zwar der Pflichtteil auszumessen, zu entrichten aber ist er in dem im § 786 ABGB. vorgesehenen Umfange (Weiß, a. a. O., S. 904). Der Noterbe ist zum Zwecke der Feststellung der Höhe des ihm gebührenden Pflichtteiles berechtigt, von dem Erben…
Weder aus § 786 ABGB noch aus dem HfD 27.03.1847 JGS 1051 läßt sich ableiten, daß der Noterbe nicht berechtigt wäre, die Früchte des Nachlaßvermögens nur für einen bestimmten und…
…der Klägerin gewünschte Auskunft zu erteilen. [4] Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Für die von der Klägerin zuletzt gewünschten umfassenden Informationen biete § 786 ABGB keine Grundlage, müsse doch ein Geschenknehmer nur Auskunft über ihm gemachte Zuwendungen geben . Soweit das Begehren den Beklagten selbst zugekommene Schenkungen betreffe , hätten es die…
…dass die Veränderung der Masse durch die Zuweisung des Hofes und den an seine Stelle tretenden Übernahmswert der „wirklichen Zuteilung“ iSd § 786 ABGB vorangehend zu denken ist (6 Ob 9/82 SZ 55/150; RIS-Justiz RS0050219). Das ergibt sich logisch daraus, dass gemäß §…
…den Anerben tritt. Diese Veränderung der Masse durch die Zuweisung ist auch für die Pflichtteilsberechnung maßgebend, weil sie der wirklichen Zuteilung im Sinn des § 786 ABGB vorangehend zu denken ist. Ist nun aber der Anerbe - wie im vorliegenden Fall - der einzige Erbe, bedarf es des Rechtsinstituts der „Zuweisung" zur Auseinandersetzung…
…dem Erstgericht zurückgestellt. Begründung: [1] Die Kläger begehren als pflichtteilsberechtigte Enkelkinder des verstorbenen D* von der Beklagten als Alleinerbin Rechnungslegung und Auskunft nach § 786 ABGB sowie jeweils 25.000 EUR. [2] Das Erstgericht gab dem Rechnungslegungs- und Auskunftsbegehren teilweise statt und sprach den Klägern jeweils 22.000 EUR zu. Das…
…den Anerben tritt. Diese Veränderung der Masse durch die Zuweisung ist auch für die Pflichtteilsberechnung maßgebend, weil sie der wirklichen Zuteilung im Sinn des § 786 ABGB als vorangehend zu behandeln ist. Ist nun aber der Anerbe - wie im vorliegenden Fall - der einzige Erbe, bedarf es des Rechtsinstituts der "Zuweisung" zur Auseinandersetzung…
Ein zwischen dem Tod des Erblassers und der Pflichtteilszuwendung eingetretener Substanzverlust kann zufolge § 786 ABGB uU zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten gehen; bei Vornahme unzweckmäßiger Maßnahmen durch den Erben besteht dann aber ein Schadenersatzanspruch (so schon JBl 1946, 462).…
…mehr, als die Behebung wegen der bestehenden Sachwalterschaft ohnehin der gerichtlichen Kontrolle unterlag. Der Hinweis des Antragstellers auf Schrifttum zum Auskunftsanspruch nach (richtig) § 786 ABGB hat keinen erkennbaren Bezug zum konkreten Fall: Weder macht der Antragsteller einen solchen Auskunftsanspruch geltend, noch behauptet er eine hinzuzurechnende Schenkung.…
…die sich aus dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes des Erblassers ergeben, ab der Testamentskundmachung zu laufen; die Verjährung der Ansprüche nach § 786 ABGB kann dagegen vor der Zuteilung des Pflichtteils nicht zu laufen beginnen OGH 14. Oktober 1976, 6 Ob 12/76 (OLG Innsbruck 2 R 418/75…
…ihrer außerordentlichen Revision das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht auf. 1. Zum Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB [4] 1.1. Der Senat hat zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB besteht, in der Entscheidung 2 Ob…
…nicht habe verstanden wissen wollen. Zum Zinsenzuspruch ab Klagsbehändigung führte das Berufungsgericht aus, für die Berechnung des Schenkungspflichtteils gelte die Gemeinschaftsfiktion des § 786 ABGB nicht, weil das Vermögen, um dessen Weiterentwicklung es gehe, wegen der Schenkung nicht mehr im Nachlass vorhanden sei. Der Kläger habe daher nicht an der…
…1 Fall 1 EGZPO durchsetzbaren materiell rechtlichen Auskunftsanspruch liegen an sich vor. [22] 1.1. Der Erblasser ist 2014 gestorben. Daher ist § 786 ABGB idF des ErbRÄG 2015 noch nicht anzuwenden (§ 1503 Abs 7 ABGB). Maßgebend ist vielmehr die Rechtsprechung zum alten Recht, von der abzugehen…
…Obersten Gerichtshof geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). [2] 2. Nach der Rechtsprechung des Fachsenats zu § 786 ABGB muss der Anspruchswerber Umstände behaupten und beweisen, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass…
… 34/13p mwN; RIS-Justiz RS0006500 [T9 und T12]). Dass dies im Falle der Genehmigung einer Liegenschaftsveräußerung auch unter dem Gesichtspunkt des § 786 ABGB nicht zutrifft, hat der Oberste Gerichtshof bereits zum Ausdruck gebracht (1 Ob 113/46 JBl 1946, 462; 4 Ob 1612…
…Instanz zurückgewiesen hat - wird nicht nur von der Lehre bekämpft, sondern wird auch vom Obersten Gerichtshof nicht mehr vertreten (JBl. 1951 S. 135). Gemäß § 786 ABGB. ist die Verlassenschaft bis zur wirklichen Zuteilung des Pflichtteiles in Ansehung des Gewinnes und der Nachteile als ein zwischen Haupt- und Noterben verhältnismäßig gemeinschaftliches Gut…
…Nachlass fallenden Vermögenswertes durch das Miteigentumsverhältnis ist in weiterer Folge ausschließlich durch die Durchführung der pflichtteilswidrigen Verfügung (Einantwortung) weggefallen. Aus der Rechtsprechung zu § 786 ABGB, wonach Pflichtteilsberechtigte bis zur „wirklichen Zuteilung“ an Gewinn und Verlust des Nachlasses teilnehmen (RIS-Justiz RS0012905, RS0012933), lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten. Denn…
…Gleichbehandlung in Ansehung allfälliger Wertsteigerungen bis zum Zuteilungstag zu erreichen. Für die Berechnung des Schenkungspflichtteils nach § 785 ABGB gilt nämlich die Gemeinschaftsfiktion des § 786 ABGB, wonach Haupt- und Noterben gleichermaßen an Wertveränderungen des Nachlasses bis zur wirklichen Zuteilung teilhaben, auch dann nicht, wenn der Beschenkte zugleich Erbe ist (Eccher aaO…
…eine diesbezügliche Unterscheidung nicht macht. Damit ist aber der Entscheidung über die Frage, welche Gesamtansprüche dem Noterben gegen den Nachlaß zustehen, nicht vorgegriffen. Nach § 786 ABGB. ist die Verlassenschaft bis zur wirklichen Zuteilung als ein den Haupt- und Noterben verhältnismäßig gemeinschaftliches Gut zu betrachten. Damit übereinstimmend ordnet das Hofdekret vom 27…
…XLII EGZPO jedenfalls gegen den beschenkten Erben gewährt. Die Rechtsprechung verweigert dagegen diese Klage gegen den Beschenkten, der nicht auch Erbe ist. ... Aus § 786 ABGB kann die Auskunftspflicht gegenüber dem (nur) Beschenkten tatsächlich nicht abgeleitet werden. ... Bejaht man aber sinnvollerweise die Offenbarungspflicht des beschenkten Erben auch für die 'Konferierungsposten', so…
…belastenden Ausfalles an der Deckung des Schenkungspflichtteiles im Nachlaß dem Grunde nach. Das Revisionsgericht hat in seinem Aufhebungsbeschluß dargelegt, daß die (beim Nachlaßpflichtteil) nach § 786 ABGB zugrundezulegende Gemeinschaftlichkeit der die Berechnungsgrundlage bildenden Vermögensmasse zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten bis zur wirklichen Zuteilung im Falle des Schenkungspflichtteiles typischerweise nicht vorliegt, weil…
…Rz 1). [4] 2 . Für die Begründung des dem ersten Fall des Art XLII Abs 1 EGZPO unterfallenden Auskunftsanspruchs nach § 786 ABGB ist erforder lich , dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim hier denkbaren Anspruch gegen (mögliche) Geschenknehmer…
…Berechnung des Pflichtteiles auch zwar auf den Todesfall geschenkte, in Wahrheit aber faktisch dem Erblasser bis zu seinem Tod verbliebene Gegenstände wie Vermächtnisse zugrundelege (§ 786 ABGB). Bei der Schenkung auf den Todesfall sei also die geschenkte Sache im Nachlaß, sodaß sie bei der Ermittlung des Nachlaßpflichtteils mitzähle. Das bedeute im vorliegenden…
…Liegenschaftsübertragung an die Beklagte handle es sich um eine Schenkung, die bei der Berechnung seines Pflichtteils hinzuzurechnen sei. Als Pflichtteilsberechtigten stehe ihm gemäß § 786 ABGB ein Auskunftsrecht gegenüber dem Beschenkten sowie gemäß Art. XLII EGZPO der Anspruch auf Offenlegung der Höhe der Schenkung zu. [7] Die Beklagte bestritt und brachte…
…der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Da der Erblasser im Jahr 2014 verstorben ist, ist § 786 ABGB idF ErbRÄG 2015 im vorliegenden Fall nicht anwendbar (§ 1503 Abs 7 Z 1 und 2 ABGB). [2] Doch auch nach…
…Erblassers gemäß § 785 Abs 1 bei der Nachlaßberechnung in Anschlag zu bringen und zum anderen seien - zeitlich unbefristet - Schenkungen auf den Todesfall analog § 786 ABGB als Vermächtnisse zu behandeln, soferne der Erblasser zu Lebzeiten sich seines Vermögens noch nicht entäußert habe. Für eine Anwendbarkeit des § 786 ABGB erfordere die…
…den Antrag unter anderem deswegen ab, weil für die Berechnung des Schenkungspflichtteils der Wert der geschenkten Sachen im Zeitpunkt des Erbanfalls maßgebend sei. § 786 ABGB, aus dem sich die Relevanz von Wertänderungen bis zur „wirklichen Zuteilung“ des Pflichtteils ergebe, sei nur bei der Ermittlung des Nachlasspflichtteils anzuwenden. Daher…
…aufgrund der Rechtsrüge des Klägers im Rahmen seiner allseitigen Prüfungspflicht zu einer Neuberechnung des reinen Nachlasses unter Berücksichtigung der vom Erstgericht vernachlässigten Bestimmung des § 786 ABGB für befugt erachtet. Stichhältige Argumente, die gegen diese Befugnis sprechen könnten, werden in der Revision nicht vorgebracht. Dass der Kläger den begehrten Mehrzuspruch nur aus…
…Zahlungen, die der Vermieter zur Abgeltung dieses Mietrechts an die Verlassenschaft erbringe, stellten dann keine Entwicklung bereits im Nachlaß vorhandenen Vermögens im Sinne des § 786 ABGB dar und seien bei der Pflichtteilsberechnung nicht zu berücksichtigen. Die gegen den abändernden Teil dieses Urteils erhobene Revision des Klägers ist - entgegen den Ausführungen in…
…in Anschlag zu bringenden Schenkungen Wertveränderungen nach dem Erbanfall überhaupt unerheblich sind, nimmt der Pflichtteilsberechtigte, was die Berechnung des sogenannten Nachlaßpflichtteils betrifft, allerdings gemäß § 786 ABGB an Wertveränderungen bis zur wirklichen Zuteilung - worunter weder der Zeitpunkt der Einantwortung noch der tatsächlichen Ausschüttung, sondern jener der Festsetzung durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung…
…Zeitpunkt (stRsp, 6 Ob 12/76 = SZ 49/118, zuletzt etwa 6 Ob 109/03b = NZ 2004, 147; RIS-Justiz RS0012933; Apathy in KBB, § 786 ABGB Rz 2). Unter wirklicher Zuteilung wird die ziffernmäßige Feststellung des Pflichtteilsanspruchs verstanden (Eccher in Schwimann3, § 786 ABGB Rz 4; Welser in Rummel3, § 786…
…Pflichtteilsklage über 4.093.065,47 EUR sA eingebracht (im Folgenden: „Pflichtteilsprozess“). [3] Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin gestützt auf § 786 ABGB, die Beklagten für schuldig zu erkennen, der Klägerin Auskunft über Zeitpunkt, Gegenstand und Wert sämtlicher vom Erblasser an die Beklagten in der Zeit ab 10…
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