6Ob35/97h—OGH Entscheidung
17. Dezember 1997
…Ersitzungszeit seines Vorgängers einzurechnen. Die Unredlichkeit des früheren Besitzers hindert einen redlichen Nachfolger oder Erben nicht, die Ersitzung von dem Tage seines Besitzes anzufangen (§ 1463 ABGB). Die Redlichkeit des Besitzes, das heißt der gute Glaube an die Rechtmäßigkeit der Besitzausübung, muß während der gesamten Ersitzungszeit andauern, er entfällt, wenn der Besitzer…