9ObA108/05f—OGH Entscheidung
31. August 2005
…zu zahlen. Das Zinsenmehrbegehren von 5,47 % wies es (rechtskräftig) ab. Das Berufungsgericht vertrat im Wesentlichen die Rechtsauffassung, dass die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB bzw § 32 AngG grundsätzlich nur bei berechtigter vorzeitiger Auflösung, insbesondere dann, wenn beide Teile ein Verschulden treffe, welches als schwerwiegend zu bezeichnen sei…