(1) Kommt es wildschadensbedingt zu einem Totalausfall von Ausschlagbewuchs ist dies mittels geeigneter Kontrollzäune nachzuweisen.
(2) § 58 ist sinngemäß anzuwenden.
NÖ JVO · NÖ Jagdverordnung
§ 70 § 70
…§ 70 Schadenersatz wegen Totalausfall von Ausschlagbewuchs (1) Kommt es wildschadensbedingt zu einem Totalausfall von Ausschlagbewuchs ist dies mittels geeigneter Kontrollzäune nachzuweisen. (2) § 58 ist sinngemäß anzuwenden.…
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