Für die Ablegung der Prüfung/Wiederholungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in der Höhe von € 55,– zu entrichten. Diese ist der Prüfungswerberin/dem Prüfungswerber mit der Zulassung zur Prüfung vorzuschreiben und vor Antritt der schriftlichen Prüfung an die Prüfungskommission zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf die Mitglieder der Prüfungskommission und jene Personen, die die Prüfungskommission unterstützen, aufzuteilen. Mitglieder der Prüfungskommission, die ihren Wohnsitz und Arbeitsort außerhalb von Graz haben, haben überdies Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) und der Parkgebühren. Im Falle eines unbegründeten Rücktrittes findet eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr nicht statt.
Anm.: in der Fassung GZ Nr. 1/2007, LGBl. Nr. 37/2015, LGBl. Nr. 54/2025
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