(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Kärnten in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landesverwaltungsabgabenverordnung 2023, LGBl. Nr. 2 idF LGBl. Nr. 25, außer Kraft.
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