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Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, Aufhebung
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Februar 2026
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§ 2 Inkrafttreten — Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, Aufhebung
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Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.
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