Vorwort
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 2022 über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils, LGBl. Nr. 88/2022, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.