Die Aufteilung der Geschäfte des Amtes der Landesregierung auf die Abteilungen wird in der Anlage festgesetzt.
K-GEA · Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung - K-GEA
§ 1 § 1
…§ 1 Die Aufteilung der Geschäfte des Amtes der Landesregierung auf die Abteilungen wird in der Anlage festgesetzt.…
Anl. 1
…ANLAGE (zu § 1) Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Innerer Dienst; Geschäftseinteilung; Referatseinteilung; Regierungssitzungsdienst; Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung; LAD-Konferenz; LH-Konferenz; Personal- und Amtsorganisation; Interne Revision einschließlich der…
§ 2 § 2
…§ 2 Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten gemäß der Anlage zu § 1 umfasst ferner – soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommt – a) die Angelegenheiten der Verwaltungsvollstreckung; b) die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners und…
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