(1) Die Förderung im Sinne des I. Hauptstückes kann bestehen
1. in der Gewährung von Förderungsdarlehen des Landes,
2. in der Gewährung von Baukosten-, Annuitäten- oder Zinsenzuschüssen,
3. in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen,
4. in der Übernahme der Bürgschaft,
5. in der Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen,
6. entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. Februar 2024,
7. in der Beteiligung des Landes an Unternehmen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum und in der Haftungsübernahme im Rahmen solcher Unternehmen,
8. in der Leistung von Zahlungen an Bausparkassen.
(2) Förderungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 5 dürfen weder allein noch ausschließlich in Verbindung mit Z 4 gewährt werden.
WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 7 Art der Förderung
…Zinsenzuschüssen, 3. in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen, 4. in der Übernahme der Bürgschaft, 5. in der Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen, 6. entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom 7. Februar 2024, 7. in der Beteiligung des Landes an Unternehmen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum und in der Haftungsübernahme im Rahmen…
§ 26 Ansuchen und Anträge
…1) Ansuchen und Anträge auf Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 5, 7 und 8 sind an die Landesregierung zu richten. (2) Den Ansuchen sind alle zur Beurteilung…
§ 25a Beteiligung an Unternehmen
…hat, 2. der Betriebsgegenstand des Unternehmens nach seinen Satzungen und der tatsächlichen Geschäftsführung die Schaffung von geförderten Bestandsobjekten unter Inanspruchnahme von Förderungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 ist und 3. dem Land Wien ein maßgeblicher Einfluß im Hinblick auf die Erreichung des Förderungszieles und die widumgsgemäße…
§ 28 Erledigung der Ansuchen und Anträge
…1) Vor Erledigung der Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 3 sind – ausgenommen bei Förderungsansuchen betreffend die Errichtung von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachbodenwohnungen für den Eigenbedarf –…
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