Den Bediensteten ist innerhalb des für die Tagesarbeitszeit vorgesehenen Rahmens von 24 Stunden (§ 2 Z 16) eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren.
W-BedSchG 1998 · Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998
§ 61c Wöchentliche Ruhezeit
…ist sie in der nächstfolgenden Wochenarbeitszeitperiode um jenes Ausmaß zu verlängern, um das sie unterschritten wurde. Die wöchentliche Ruhezeit schließt die tägliche Ruhezeit (§ 61a) ein. (2) Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände dies rechtfertigen, kann auch eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden festgelegt werden.…
§ 74 Ausnahmen
…zu tragen, dass unter Berücksichtigung der Zielsetzungen dieses Gesetzes eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Bediensteten gewährleistet ist. (2) Die §§ 61a bis 61e sind nicht anzuwenden auf: 1. die in § 13 Abs. 5 BO 1994 genannten Bediensteten, Bedienstete mit Sonderaufgaben gemäß §…
§ 61f Sonderbestimmungen für Kraftfahrzeuglenkerinnen oder Kraftfahrzeuglenker
…Bereich des Straßentransports ausüben, ABl. Nr. L 80 vom 23. März 2002, S. 35, Anwendung findet, sind die §§ 61a bis 61e nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 anzuwenden. Als Beförderung im Straßenverkehr gilt jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte…
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