Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
Tir KAG · Krankenanstaltengesetz, Tiroler
§ 54a § 54a
…§ 54a Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.…
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